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ehem. Benutzer Registriert seit: 30.01.2009
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LaHood: Offline
![]() Beitrag Datum: 28.03.2011 Uhrzeit: 12:32 ID: 43157 | Social Bookmarks: Hallo, mein Vermieter ist gerade dabei an der gegenüberliegenden Dachgeschosswohnung Baumaßnahmen durchzuführen, nachdem die vorherigen Mieter ausgezogen sind. Unter anderem kamen in eines der mittlerweile 3 Zimmer 2 zusätzliche Dachfenster rein, und ein Raum der ursprünglich über den Dachzugang erschlossen werden konnte ( 3-Spänner, Zugang zum Dach in der Mitte), wurde dann dieser Wohnung durch einen Mauerdurchbruch angebunden. Als ich während der Baumassnahme mal den Handwerkern guten Tag gesagt habe war ich doch erschrocken als ich beim Abreissen Der Drempelwand gesehen habe das quasi keine Dämmung vorhanden war. (50iger Jahre Bau) Was sieht denn nun die EnEv vor bei Sanierungsmassnahmen? Muss der gesamte Dachraum dann gedämmt werden, oder nur die Wand bei denen die neuen Fenster eingesetzt wurden? Die Decke zum Dachboden ist vermutlich ebenfalls nicht gedämmt. Der Dachraum ist es definitiv nicht. Da ich mich als Mieter für diese Wohnung interessiere wäge ich halt momentan ab ob ein Umzug in eine neuere, bzw. besser sanierte Wohnung nicht langfristig besser wäre. Grüße LH |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 29.03.2011 Uhrzeit: 11:19 ID: 43169 | Social Bookmarks: Hallo, nicht begehbare oberste Geschossdecken müssen bereits gedämmt sein. (Vorausgesetzt das Dach ist nicht als Ganzes gedämmt) Begehbare bis jetzte ungedämtte oberste Geschossdecken müssen ab dem 1.1.2012 gedämmt sein. Werden bei einer Sanierung eines Bauteils mehr als 10% der gesamten Bauteilfläche nach Vorgaben der EnEV, Anlage 3 (meistens kompletter Austausch des Bauteils) bearbeitet, muss nur die zu sanierenden Flächen den Wärmeschutzvorgaben der EnEV entsprechen. (Vergl. Auslegungsfragen zur EnEV Staffel 11) Gruß -- Blumenschein Ps.: Energetisch wirst Du in einer neueren Wohnunge günstiger leben. |
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ehem. Benutzer Registriert seit: 30.01.2009
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LaHood: Offline
![]() Beitrag Datum: 29.03.2011 Uhrzeit: 12:59 ID: 43173 | Social Bookmarks: Hallo Blumenschein, danke für deine Antworten. Wie definiert sich denn begehbar? Es führt eine Treppe hoch in den ungedämmten Dachraum, und dort ist Holzboden vorhanden. Dieser Raum wird allerdings nicht genutzt. Und welche Vorgabe müsste die Dämmung denn dort haben? Die kann eigentlich nur zwischen der Bodenkonstruktion in dem Fall liegen. Ich denke mal das da Holzbalken vorhanden sind. Zählt die Dachschräge eigentlich zur Wand oder zur Decke bezüglich der Dämmung? Danke Grüße LH |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 29.03.2011 Uhrzeit: 13:17 ID: 43174 | Social Bookmarks: Hallo, begehar = Ein aufrecht gehender erwachsender Mensch muss unter dem First stehen können. Gruß -- Blumenschein |
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ehem. Benutzer Registriert seit: 08.04.2011
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samara: Offline
![]() Beitrag Datum: 08.04.2011 Uhrzeit: 12:50 ID: 43290 | Social Bookmarks: Hallo, ich habe eine Frage, kann mir bitte jemand sagen wie ich das Gefälle eines Daches ausrechne? und wie ich es in der Zeichnung umsetze. Danke |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 08.04.2011 Uhrzeit: 12:53 ID: 43291 | Social Bookmarks: Von wo kommst Du jetzt? Ausfürhungsplanung, Entwurf, Genehmigung, Bestand? Gruß -- Blumenschein |
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ehem. Benutzer Registriert seit: 08.04.2011
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samara: Offline
![]() Beitrag Datum: 11.04.2011 Uhrzeit: 09:40 ID: 43306 | Social Bookmarks: ich komme vom Entwurf, hast du eine Antwort auf meine Frage? |
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fst: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 11.04.2011 Uhrzeit: 10:26 ID: 43307 | Social Bookmarks: Deine Frage kann man wohl schwer beantworten. Aus welchen Werten soll denn das Gefälle ausgerechnet werden? Hass Du Neigung oder irgendwelche Höhen vorgegeben. Zur Umsetzung in der Zeichnung? Meinst Du im Schnitt? |
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ehem. Benutzer Registriert seit: 08.04.2011
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samara: Offline
![]() Beitrag Datum: 11.04.2011 Uhrzeit: 10:43 ID: 43308 | Social Bookmarks: ja ich meine ich möchte das Gefälle eines Daches in einem Fassadenschnitt darstellen. Genau das ist ja meine Frage, wie ich das Gefälle überhaupt ausrechne, welche Werte ich dafür brauche, wie ich die Neigung rausbekomme, welche Höhen brauche ich da um es auszurechnen. Du musst dir vorstellen ich habe soetwas noch nie gemacht, und möchte es jetzt lernen und in meinen Fassadenschnitt einzeichen. |
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