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alles Etag moinmoin in Vorlesungen hörte ich vor zwei Jahren von diversen rechtsverbindlichen ETAG Richtlinien (European Technical Approval Guidelines) In Büros und auch bei namenhaften deutschen Rechtsanwälten für Baurecht ist das Thema so gut wie unbekannt. Keine Ausführungsplanung mit Hinweis auf die Bestimmungen der EOTA, kein LV mit Bezug zu den Richtlinien. Welche Bedeutung haben die ETAG Richtlinien 001 bis 027 wirklich und hat sie jemand schon einmal verwendet? Grüße! bezett |
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