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Wärmeschutzverordnung 1982, Dachfläche Hallo, gemäß Wärmeschutzverordnung 1982 heißt es: "Die Anforderungen zur Begrenzung der Transmissionswärmeverluste gelten als erfüllt, wenn für die wärmeübertragenden Außenbauteile von beheizten Räumen die in Tabelle 2 aufgeführten maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden." In Tabelle 2 steht: "2.) Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen und Decken (einschließlich Dachschrägen), die Räume nach oben und unten gegen die Außenluft abgrenzen kD ≤ 0,30 W/m²K." Sind mit dem Passus „Dachräume und Decken, die Räume nach oben und unten gegen die Außenluft abgrenzen“ auch Flachdächer gemeint? Demnach wäre der Wert für die Jahreszahl recht ordentlich. Gruß -- Blumenschein |
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