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Flächenzuordnung nach DIN 277 für Tiefgarage Hallo, weiß jemand, wie man die Flächen einer Tiefgarage nach DIN 277 zuordnet? In der DIN 277 gibt es zum einen die NF 7.4 Fahrzeugabstellfläche und zum anderen die VF 9.4 Fahrzeugverkehrsflächen Demnach müsste ich die tatsächliche Stellfläche von 2,5m x 5m der NF zuordenen und die Fahrspuren und Rampen der VF. Ist das richtig? Mein Problem dabei ist eigentlich, dass ich für einen Wettbewerb eine Tabelle mit Flächenkennwerten ausfüllen muß. Dort ist nur eine Angabe zur NF gefordert. Im Raumprogramm wird von einem SOLL von 25m² pro Parkplatz in der NF Spalte ausgegangen. Das lässt mir jetzt scheinbar viel interpretationsspielraum bei den Flächenkennwerten... ;) Vorallem für die Flächenindizes NF/BGF und NF/BRI mach das einen gewaltigen Unterschied! |
AW: Flächenzuordnung nach DIN 277 für Tiefgarage Die Tiefgarage selbst (Stellplätze und Fahrgassen) ist NF7. Die Rampe in die Garage ist VF. |
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