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Beitrag Datum: 04.07.2012 Uhrzeit: 22:04 ID: 47194 | Social Bookmarks: Hallo, in meinem Studium planen wir gerade Wohnhäuser in Holzrahmenbau. Nun geht es im Planen dem Ende entgegen und habe nun noch letzte offene Fragen die man mir hier hoffentlich beantworten kann. Mein Wissen fängt gerade erst an, daher nehmt mir meine Fragen nicht übel und teilt einfach euer Wissen mit mir In meinem Wohnhaus (4-Geschossig) sollen Balkone auskragen. Laut meinem Prof muss jede Auskragung an den Eckpunkten Stützen erhalten, was mich hierbei jedoch verwirrt, dass ich schon einige Wohnhäuser / Bauten mit immensen Auskragungen mitunter von 2 Metern gesehen habe - meine Balkonauskragung beträgt gerade mal 1,5 m. Gibt es hierzu Richtlinien? Wie weit darf eine Auskragung gehen? Besteht überhaupt die Möglichkeit im Holzrahmenbau Auskragungen (im Sinne von Balkonen) zu machen, wenn ja - wie? Werden die Auskragungen an den Haupträgern angeschlossen, also ein komplett neues "drangebautes System" oder kann ich die Nebenträger auslaufen lassen als Auskragung. Oder soll ich mich an den Skelettbau orientieren? (da bliebe uns mitunter die Wahl offen) Habe speziell zu den Auskragungsfragen im Internet und Büchern nichts finden können, Rücksprache mit dem Prof zu dieser Zeit nicht mehr möglich. Vielen Vielen Dank! |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 04.07.2012 Uhrzeit: 22:28 ID: 47195 | Social Bookmarks: Ich sehe prinzipiell diese Möglichkeiten: - Deckenbalken entsprechend dimensionieren und auskragen lassen (gibt halt punktuell Wärmebrücken) - Ansetzen mit Stützen drunter - Ansetzen mit (druckbelasteter) Konsole drunter - Ansetzen mit Abhängung (evtl. in Brüstung integriert) hier ein Beispiel: Kost Holzbau AG: EFH Sempach |
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Cooki: Offline
Beitrag Datum: 05.07.2012 Uhrzeit: 11:08 ID: 47196 | Social Bookmarks: Vielen Dank für die Antwort, das Beispiel ist ne gute Idee. Habe nun auch zwei Beispiele gefunden und hoffe es damit umsetzen zu können. Bei dem einen Beispiel besteht die Möglichkeit, die Träger direkt aus dem Gebäude auskragen zu lassen (zieh ich dann einfach die Windsperre bis zum nächstem Geschoss hoch und leg ne Dämmung zwischen Innen und außen? Wäre das richtig?) Ist es hier möglich ohne Sützen zu arbeiten? Die zweite Variante, Habe es kurz hingekritzelt mit Stützen, ohne Stützen bei einer Auskragung von 1,50 Meter wäre die Konstruktion wohl nicht möglich oder? |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 05.07.2012 Uhrzeit: 21:53 ID: 47197 | Social Bookmarks: Ist das hier so ein Auskragungswunder, das Du im Kopf hast? Massivholzdecken lagern in der Fassadenebene auf Unterzügen auf und kragen ohne Bruch auf der einen Seite bis zu 2 m weit aus: http://www.bauwelt.de/sixcms/media.p...043.809649.pdf. Die maximal mögliche Länge des Kragarms hängt ja immer von der Größe des regulären Feldes dahinter ab. Für einen Einfeldträger mit Kragarm liegt sie bei 40% der Hauptfeldbreite. Sonst werden u.a. die Verformungen zu groß. T. |
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