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Autoshowroom in Privat-Wohnhaus Hallo, ein Bauherr wünscht, seinen Porsche in seinem Arbeitszimmer parken zu können :cool: Es soll zur Trennung eine Glas-Falt-Wand vorgesehen werden. Gibt es die Möglichkeit die Raumsituaion z. B. baurechtlich als Showroom auszulegen um an den Anforderungen der Garagenverordnung vorbeizukommen? Vor allem bezüglich der Verglasung und Lüftung? Das Fahrzeug ist Teil einer "Autosammlung" und wird nur zu seltenen Anlässen und hohen Feiertagen gefahren. |
AW: Autoshowroom in Privat-Wohnhaus Schau doch erst mal in die Garagenverordnung, welche Anforderungen hier bestehen würden. Ich vermute, dass es sich um eine Kleingarage handelt (<100 m2) daher werden die Anforderungen nicht so groß sein. ZB. reicht da meines Wissens Fensterlüftung. |
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