![]() |
Brandschutzwand nachträglich dämmen Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1) Hallo, gegeben ist im Bestand ein Gebäude mit folgender Aufteilung. 2 Wohnungen und eine Gewerbeeinheit, hier ein Stallgebäude für Pferde im Bundesland NRW. Die Brandschutzwand zwischen den Wohnungen und dem Stall ist als massivess Mauerwerk beidseitig verputzt ausgeführt. (siehe rote Linie in der Skizze) Im Rahmen einer energetischen Sanierung möchte ich diese Brandschtutzwand energetisch ertüchtigen. Darf man diese Wand mit Polystyrol dämmen oder muss ich zwangsweise nicht brennbaren Dämmstoff (z.B.) Mineralwolle nehmen? Danke für Hinweise, Gruß -- Blumenschein |
AW: Brandschutzwand nachträglich dämmen Handelt es sich um eine Brandwand, Gebäudetrennwand oder um eine Trennwand? Welche Gebäudeklasse? |
AW: Brandschutzwand nachträglich dämmen Hallo, vielen Dank für die Antwort. Meines Wissens gibt es in der BauO NRW keine Gebäudeklassen. Nach MBO müsste es die Gebäudeklasse 3 sein. es handelt sich um eine Brandwand. Gruß -- Blumenschein |
AW: Brandschutzwand nachträglich dämmen Zitat:
Wenn es denn eine Brandwand ist, muss diese inkl. Dämmschichten aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. |
AW: Brandschutzwand nachträglich dämmen Vielen Dank, kann man das irgendwie auch mit einem Normzitat oder ähnliches belegen, sprich kennst Du die entsprechende Stelle wahrscheinlich in der DIN 4102? Gruß -- Blumenschein |
AW: Brandschutzwand nachträglich dämmen Da reicht die Bauordnung: Zitat:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=3041 In Zeile 6 Spalte 3 findet sich hier "Brandwand" als Anforderung. Wie eine Brandwand auszuführen ist findet sich in Zitat:
Oder auch DIN 4102-3: Zitat:
|
AW: Brandschutzwand nachträglich dämmen Super, vielen Dank, Gruß -- Blumenschein |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:25 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2025 tektorum.de®