![]() |
ASR Definition Verwaltungsgebäude<->gewerbl. Bauten in der arbeitsstättenrichtlinie wird unter 17/1,2 3 beschaffenheit von treppen bezüglich steigungs- und auftrittmaß unterschieden in u.a. verwaltungsgebäude und gewerbliche bauten. kann mir jemand sagen, wo diese begriffe genauer definiert sind? ich plane ein bürogebäude. der bauherr wird darin sein gewerbe (dienstleister -> büros) unterbringen. es ist aber ebenfalls die verwaltung des betriebs. was gilt nun und wenn gewerbliche bauten gelten würde: was ist dann ein verwaltungsgebäude? gruß klaus |
AW: ASR Definition Verwaltungsgebäude<->gewerbl. Bauten Ich würde die Angaben in der Tabelle nur beispielhaft ansehen. Halte dich an die genannte Schrittmaßformel und die DIN 18065 und fertig. |
AW: ASR Definition Verwaltungsgebäude<->gewerbl. Bauten äh, ich denke nicht, das man die vorgaben in der arbeitsstättenrichtlinie als beispielhaft ansehen sollte. sie sind teil der arbeitsstättenverordnung und somit ausformulierung des arbeitsschutzgesetz. wenn man nicht einkalkulieren möchte gegen gesetzte zu verstoßen würde die einhaltung der arb.st.richtl. sinn machen.:D |
AW: ASR Definition Verwaltungsgebäude<->gewerbl. Bauten Ich sehe in der Tabelle der ASR aber keine Formulierungen wie "müssen" oder "sollen". Die DIN 18065 ist bauaufsichtlich eingeführt und viel aktueller als die ASR. Meiner Meinung nach ist dies daher die aaRdT in Bezug auf Treppen. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:31 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2025 tektorum.de®