Social Bookmarks: Hallo, ich stehe gerade voll auf dem Schlauch und habe die nötigen Unterlagen leider nicht hier zu Hand. Ich muss für ein Bürogebäude mit Ladenlokal im Gewerbegebiet (NRW) die vorgeschiebenen Stelllplätze errechnen. Das steht doch ... ? Da gibt es doch für Büro und Ladenlokale jeweils eine Formel ... ? Aber wo finde ich die jetzt? 1. Wo steht die Berechung sonst? (außer in meine Unterlagen, die ich nicht da habe) 2. Kenn jemand diese Formel? Danke für die Hilfe!!!
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Social Bookmarks: Ich glaube in der Arbeitsstättenverordnung?!
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ulrike: Offline
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Hochschule/AG: Bauassessorin Beitrag Datum: 26.07.2004 Uhrzeit: 18:47 ID: 4411 | Social Bookmarks: Es steht im Anhang zur BauPrüfverordnung NRW i.V. § 51 BauO NRW. Für weitere Fragen: http: // www.bau-rat.de (z.Zt. im Aufbau, bitte weiterempfehlen). |
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