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Abaddon is on a distinguished road

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Datum: 17.10.2012
Uhrzeit: 10:46
ID: 48256



Baurechtliche frage zu Hochschule

#1 (Permalink)
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Hallo,

wir müssen als Semesteraufgabe eine Hochschule planen.
Nun war meine Frage, welche Richtlinien, DINs usw. greifen dabei?
Es geht z.B. speziell um lichte Raumhöhen der Unterrichtsräume. Ich habe schon was mit 3m gelesen.
Je nach Raumgröße greift ja auch die VStättV und da es Büros gibt ja auch die ASR.
Gibt es noch andere Vorschriften, die ausschlaggebend sind bzw. welche wichtigen Eckdaten gibt es für Unterrichtsräume?

Danke

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personal cheese: Offline

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Beitrag
Datum: 17.10.2012
Uhrzeit: 16:56
ID: 48262



AW: Baurechtliche frage zu Hochschule

#2 (Permalink)
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ASR gilt auch für Seminarräume, Hörsäle etc. da hier ja auch gearbeitet wird (durch den Dozenten).
Es gibt von der HIS ganz gute Unterlagen zur Hörsaalplanung:
http://www.his.de/pdf/pub_kib/kib200301.pdf

Und von der ETH Zürich zu Seminarräumen und Hörsälen:
http://www.immobilien.ethz.ch/bau/ri...me_Horsale.pdf

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Tom
 
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Datum: 18.10.2012
Uhrzeit: 17:23
ID: 48271



AW: Baurechtliche frage zu Hochschule #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Und von der ETH Zürich zu Seminarräumen und Hörsälen:
Das sind die internen Baustandards der ETH-Hochschulverwaltung, gell? Ich würde nicht sagen, dass sich der Rest der Welt daran orientieren muss.

T.

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Beitrag
Datum: 18.10.2012
Uhrzeit: 17:27
ID: 48272



AW: Baurechtliche frage zu Hochschule #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Das sind die internen Baustandards der ETH-Hochschulverwaltung, gell? Ich würde nicht sagen, dass sich der Rest der Welt daran orientieren muss.

T.
Nicht muss, aber kann. Ich dacht es ist ganz hilfreich entsprechende Planungsgrundlagen zu besitzen und diese nicht selbst erarbeiten zu müssen, gell?
Für die Bemessung der Toilettenanlagen empfehle ich die VDI 6000 Teil 3. Hier kann entsprechend der Gleichzeitigkeit ein stärker differenzierterer Ansatz als zB. zur VersStättV vorgenommen werden. Muss man übrigens auch nicht nutzen.

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Tom
 
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Beitrag
Datum: 18.10.2012
Uhrzeit: 19:46
ID: 48280



AW: Baurechtliche frage zu Hochschule #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Ich dacht es ist ganz hilfreich entsprechende Planungsgrundlagen zu besitzen und diese nicht selbst erarbeiten zu müssen, gell?
Gut, dann ermuntere ich den Leser solcher privater Leitlinien, besonderes Augenmerk darauf zu richten, welche Festlegungen sich nur auf diese Institution und den lokalen Kontext beziehen und nicht zu verallgemeinern sind.

T.

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