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Ausführung nicht tragende Wände aus GK-Platten Brandschutz Hallo zusammen, gemäß DIN 4102-4, Abs 4.10.2.4 heißt es für die Ausführung für Feuerwiderstandsklassen für nicht tragende Wände aus Gipskartonbauplatten: „Fugen gestoßener Beplankungen sowie Schrauben-, Nagel- und Klammernagelköpfe sind nach DIN 18181 zu verspachteln. Bei mehrlagigen Bekleidungen sind Fugendeckstreifen nur in der raumseitigen Bekleidung erforderlich. Fugen ohne Verspachtelung sind unzulässig.“ Bedeutet dies, dass beide Lagen der jeweiligen Beplankung verspachtelt werden müssen, spirch im worst case insgeamt 4mal spachteln? Vielleicht hat hier jemand Erfahrung bzgl. der Ausführung, Gruß -- Blumenschein |
AW: Ausführung nicht tragende Wände aus GK-Platten Brandschutz Ja, die Fugen müssen in jeder Lage verspachtelt werden. Natürlich nicht in Q4. |
AW: Ausführung nicht tragende Wände aus GK-Platten Brandschutz Vielen Dank, habe hier auch einen Link für die möglichen Spachtelausführungen als Info angehängt. Gruß -- Blumenschein |
AW: Ausführung nicht tragende Wände aus GK-Platten Brandschutz Zitat:
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