Social Bookmarks: Hallo allerseits, Frage an die Runde: ist es zulässig aus den brutto Rauminhalte nach DIN 277 - BRI a): überdeckte und allseitig in voller Höhe umschlossene Gebäudebereiche, - BRI b):überdeckte, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossene Geb.-Bereiche, - und BRI c): nicht überdeckte Geb.-Bereiche, Eine Summe (BRI gesamt) zu bilden?
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 12.02.2013 Uhrzeit: 18:51 ID: 49442 | Social Bookmarks: zulässig wofür? |
Social Bookmarks: Um es als BRI anzugeben wenn nach BRI gefragt wird. Anders gefragt: In der DIN 277 steht, dass BRI a, b und c getrennt zu ermitteln sind. Was bedeutet das?
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 12.02.2013 Uhrzeit: 21:52 ID: 49445 | Social Bookmarks: bedeutet, dass Du, wenn Du für den Bauantrag die Flächen und Rauminhalte nach DIN277 ermittelst, drei Spalten für BRI ausweist, eben a, b und c. Üblicherweise werden die drei Spaltenm dann unten noch einmal zu BRI a/b/c addiert, aber wenn nach DIN 277 berechnet wird, müssen die auf jeden Fall getrennt aufgeführt werden. Eigentlich wird das sogar schon bei der BGF so gemacht, dann hast Du durch Multiplikation mit der Höhe gleich die entsprechend gegliederten Werte für BRI. |
Social Bookmarks: Gute Frage. Wir berechnen auch BRI getrennt nach a, b und c. In Formularen zum Bauantrag bzw. den Statistikbögen tragen wir allerdings nur den Wert a ein. | |
Social Bookmarks: Danke! Diese Auskünfte über Theorie & Praxis decken sich mit meine Erfahrungen.
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