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fst: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 12.04.2013 Uhrzeit: 22:53 ID: 49930 | Social Bookmarks: Wir habe die Objekt selbst gekauft. Der GU wurde aber vor dem Einbau gekündigt, was aber eine recht langen Rechtsstreit nach sich zog. Der Fehler bei den ganzen Schlüsselfertigen Verträgen wird IMHOF ja meist gemacht, das ein kompletter Vertrag abgeschlossen wird, aber die Bemusterung z.B. Der Sanitärobjekte erst später gemacht wird. Dann kann man ja eigentlich nur fressen oder eben sterben. Ist der Einbau den in anderen Positionen enthalten? Der Werkvertrag sieht ja wahrscheinlich die Lieferung der Objekte XYZ vor. Ich denke rechtlich kann man wenig machen, außer geschickt zu verhandeln. (Aber beim Baurecht halte ich mich raus) |
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