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EnEV 2013/2014 Hallo zusammen, bezüglich des Transmissionswärmeverlustes im vorliegneden Referentenentwurf zur neuen EnEV ist mir folgender Zusammenhang nicht klar: “Der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Trans-missionswärmeverlust eines zu errichtenden Wohngebäudes darf das 1,1fache des ent-sprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes die in Tabelle 2 angegebenen Höchstwerte nicht überschreiten. “ Quelle: Energieeinsparverordnung Nichtamtliche Lesefassung zum Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom 6.2.2013, S. 48. Mein U-Wert darf folglich um 1,1 höher und damit schlechter liegen als den Vorgaben des Referenzgebäudes? Klarer ist dabei, dass gemäß Referentenentwurf für die neue Energieeinsparverordnung bei Errichtung eines Neubaus der einzuhaltende Jahresprimärenergiefaktor des Referenzhauses mit 0,875 und der Wärmedurchgangskoefiizient mit 0,90 multipliziert werden. Mein Ziel ist es, die Entwicklung der U-Werte z.B. einer typischen Außenwand im Wohnungsbau von der EnEV 2002 bis zum aktuell vorliegendem Referentenentwurf darzustellen. Hat jemand schon mal auspobiert, welche Auswirkungen der Referentenentwurf auf den U-Wert hat? Zusammenfassend habe ich als folgende Fragen
Gruß -- Blumenschein |
AW: EnEV 2013/2014 Zitat:
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