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Umnutzung Garage Hallo Zusammen, hab eine Frage bezüglich Garagen? Wann wird eine Garage zur Garage? Erst durch die Nutzung? Aktueller Fall: Offene Mittelgarage (Tiefgarage ca.250 m²) unter Wohngebäude wird so umgenutzt, dass lediglich max. 2 PKW´s dort geparkt werden. Der Rest wird als offene Lager- und Spielfläche genutzt. Gelten hier trotz der Umnutzung und die Vorgaben der GaragenVO v.a. auch im Hinblick auf die Prüfungen §21 ? Muss die Nutzungsänderung beim Bauamt eingereicht werden ? Vielen Dank für Eure Hilfe! jericho |
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