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jericho: Offline


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Datum: 12.09.2013
Uhrzeit: 09:14
ID: 50923



Umnutzung Garage

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Hallo Zusammen,

hab eine Frage bezüglich Garagen?

Wann wird eine Garage zur Garage? Erst durch die Nutzung?

Aktueller Fall: Offene Mittelgarage (Tiefgarage ca.250 m²) unter Wohngebäude wird so umgenutzt, dass lediglich max. 2 PKW´s dort geparkt werden. Der Rest wird als offene Lager- und Spielfläche genutzt.

Gelten hier trotz der Umnutzung und die Vorgaben der GaragenVO v.a. auch im Hinblick auf die Prüfungen §21 ?

Muss die Nutzungsänderung beim Bauamt eingereicht werden ?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

jericho

Geändert von jericho (12.09.2013 um 09:18 Uhr). Grund: angaben korrigiert

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