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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 16.03.2014 Uhrzeit: 19:22 ID: 52306 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, wir planen gegenwärtig ein Komplex mit Kino (LPH 1-2). Die Mieterbaubeschreibung des späteren Betreibers verlangt zwischen den Kinosälen ein Schalldämmmaß von >68 db. Wie wird das i.d.R. vom Wandaufbau her umgesetzt? Muss man schon die tragenden StB-Wände mit gedämmtem Luftspalt trennen, wie es der THX-Standard eigentlich verlangt, oder reicht eine ca. 30 cm-StB-Wand als Schott, vor der beidseitig in den Sälen Akustik-Vorsatzschalen angeordnet sind? Die ebenfalls geforderte Trevira-CS-Wandbespannung dient nach meiner Kenntnis nur der Einstellung der raumakustischen Parameter (Nachhallzeit, etc.). Die Decke ist als Akustik-Rasterdecke verlangt und geplant. Interessant wird es wieder am Boden: Schwimmender Estrich auf den Zuschauerrängen ist Pflicht, darauf ein vollflächig verklebter Teppichboden. Und für den ungenutzten Raum unter den Zuschauerrängen soll ein staubbindender Anstrich auf dem nackten Beton vorgesehen werden, plus einer Dämmlage. Nur: wo wird diese angeordnet, auf dem Boden oder an der Decke unter den Zuschauerrängen; und mit welcher Funktion? Bitte keine Vermutungen, sondern Wissen aus der Praxis. T. |
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