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dimi: Offline
Beitrag Datum: 23.07.2014 Uhrzeit: 12:29 ID: 53064 | Social Bookmarks: Von Kollegen habe ich gehört, dass bei Schachtwänden eine Rückverankerung notwendig sei und dies immer in die Ausschreibung aufgenommen werden sollte, um Nachträge zu verhindern. In den Konstruktionsdetails oder Ausschreibungstexten bei Knauf kann ich dazu aber nichts finden. a) Stimmt das mit der Rückverankerung? b) Welchen Zweck soll das haben? (Normale Wände fallen auch nicht um…) c) Wie sieht so eine solche Rückverankerung aus. (Genaueres konnten mir die Kollegen leider auch nicht sagen...) Grüße Dimi |
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