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Ort: Quedlinburg Beitrag Datum: 06.08.2015 Uhrzeit: 17:35 ID: 54733 | Social Bookmarks: Hallo vielleicht kann mir jemand ganz schnell weiterhelfen. Bei einem Nebau EFH ohne Keller mit Streifenfundamenten und Betonbodenplatte geht es um die vertikale äußere Abdichtung der Bodenplatte und der Poroton-Wände. Ist eine doppelte mineralische Schlämme empfehlenswert und DIN-18195 gerecht? Also ohne den normalen Bitumenanstrich, den ich sonst immer verwendet habe. Hat damit jemand Erfahrungen? |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 06.08.2015 Uhrzeit: 18:02 ID: 54734 | Social Bookmarks: In DIN 18195-2 (Stoffe) sind die mineralischen Dichtschlämmen zwar aufgeführt, es wird jedoch auf folgendes hingewiesen: Zitat:
Es gibt allerdings eine Richtlinie der deutschen Bauchemie: http://www.deutsche-bauchemie.de/fil...-RL-D-2002.pdf Ob das eine aaRdT ist, ist zumindest fraglich. | |
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Ort: Quedlinburg Beitrag Datum: 07.08.2015 Uhrzeit: 09:38 ID: 54735 | Social Bookmarks: Ja genau so habe ich das auch in der DIN verstanden. Wenn ich also einen Architekten bauftragt habe und er zu einer DIN gerechten Planung und Ausführung vertraglich gebunden ist gilt das doch als " Vetragsbruch" oder? Aber hat jemand Erfahrungen mit dieser Art von Bauwerksabdichtung? Könnte man das auch bedenkenlos so behalten? |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 07.08.2015 Uhrzeit: 11:25 ID: 54736 | Social Bookmarks: Der A. müsste meiner Meinung nach zumindest über die alternative Ausführung mit Vor- und Nachteilen aufklären und den Bauherrn bei der Entscheidung, welche Abdichtung verwendet wird, mit ins Boot holen. Ähnliches gibt es zB. bei der Verbundabdichtung für Fliesen und Platten. Da existieren auch keine Angaben in der DIN 18195 allerdings ein entsprechendes Merkblatt des ZDB. Die DIN ist in diesem Hinblick veraltet und es sollen angeblich in der Überarbeitung der Abdichtungsnormen auch diese "neuen" Abdichtungsarten mit aufgenommen werden. Wann es soweit ist, weiß der Fuchs. Bist du sicher, dass "der Architekt" zu einer DIN-gerechten Planung verpflichtet ist? DIN Normen können ja veralten und stellen ja nicht automatisch die aaRdT dar (s. DIN 4109). |
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Ort: Quedlinburg Beitrag Datum: 07.08.2015 Uhrzeit: 12:24 ID: 54737 | Social Bookmarks: ich schau nochmal in den Vertrag genau rein aber ich denke das wir das so drin hatten. Zu dem steht in dem Vertrag mit dem Rohbauer auch drin das alle relevanten DIN-Vorschriften gelten. Von daher müßte da auch ein Hinweis erfolgen ! ( Meiner Ansicht nach) Mir gehts jetzt eigentlich darum das ich gerne eine schriftliche Bestätigung von unserem Architekten haben möchte , das dieses den DIN-Vorschriften seiner Ansicht nach entspricht und ich dann bei Gelegenheit das Schriftstück mal rausholen kann und gewisse Dinge verhandeln kann. Es ist zwar schwierig für unseren Architekten, da ich ja selbst auch einer bin aber was die verzapfen kann ich bald nicht mehr unter Kulanz laufen lassen. Wofür bezahlt man denn den Kollegen wenn man dann doch alles selber machen muss. So schlimm wie das sich jetzt auch anhört aber im Moment läuft jeden Tag was schief und das beim Rohbau. |
Social Bookmarks: Zitat:
Beton hat Ansicht schon eine geringe Kapilarwirkung und ohne drückendes Wasser sind auf der Innenseite eher keine Schäden zu erwarten. Mit einer Dichtschlämme ist man m.W. im grünen Bereich.
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Ort: Quedlinburg Beitrag Datum: 12.08.2015 Uhrzeit: 17:32 ID: 54754 | Social Bookmarks: Danke für die Antworten. Bekomme jetzt vom Hersteller einen Nachweis das die Schlämme dem anerkannten Stand der Technik entspricht , was die Bauherren nun zufrieden stellt. Somit sollte das Thema vom Tisch sein ;-) |
Social Bookmarks: Es gibt anerkannte Regeln der Technik (z.B. die DIN), die im Zweifel vor Gericht gelten und es gibt den Stand der Technik, der im Schadensfall vor Gericht wenig Schutz bietet und daher immer durch den Bauherren bestätigt werden sollte. Ein anerkannter Stand der Technik ist mir unbekannt.
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: Geändert von Florian (12.08.2015 um 23:58 Uhr). | |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 12.08.2015 Uhrzeit: 19:21 ID: 54756 | Social Bookmarks: Vorsicht, DIN-Normen sind nicht automatisch, also weil es sie gibt, (allgemein) anerkannte Regeln der Technik. Die Anforderungen der DIN 4109 zum Beispiel sind nicht mehr ausreichend. |
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