Registrierter Nutzer Registriert seit: 01.08.2010
Beiträge: 199
bimfood: Offline
Beitrag Datum: 09.09.2015 Uhrzeit: 15:47 ID: 54837 | Social Bookmarks: Hallo liebes Forum, ich habe zwei Flachdächer, eines liegt ca. 50 cm tiefer als das andere. Es ist eine innenliegende Entwässerung vorgesehen. Die Geometrie des Gebäudes würde es zulassen beide Dächer an eine gemeinsame Fallleitung anzuschließen. Ist das zulässig? Wie ist z. B. ein Rückstau Rückstau (bei verstopfter Grund-Ltg.) zu bewerten? Könnte dann die Wassermenge der höher gelegenen Dachfläche die Tiefer gelegene "überfluten"? Grüße, bim |
| |
|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 24.01.2011
Beiträge: 64
wacase: Offline
Ort: Quedlinburg Beitrag Datum: 09.09.2015 Uhrzeit: 18:31 ID: 54838 | Social Bookmarks: Meines Wissens ist es zulässig eine Dachfläche über eine andere zu entwässern, Hauptsache die Dimensionierung der Leitungen ist dann dementsprechend gewählt. Ds weiteren sind Notüberläufe vorzusehen, die ein Anstauen der Wassermenge in Grenzen halten. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 01.08.2010
Beiträge: 199
bimfood: Offline
Beitrag Datum: 10.09.2015 Uhrzeit: 10:14 ID: 54840 | Social Bookmarks: Hi Wacase danke für die Antwort. Was das Entwässern einer Dachfläche über eine zweite betrifft bin ich anderer Ansicht. Jedenfalls würde ich nicht ein Fallrohr der einen Dachfläche auf eine zweite münden lassen. Deine Antwort lässt in mir den Gedanken aufkommen ob hier ein Unterschied besteht zu der Variante beide Dachflächen an ein gemeinsames Fallrohr anzuschließen? Ist in diesem Fall bei der tiefer liegenden Fläche z. B. ein Rückstauventil einzubauen? |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 24.01.2011
Beiträge: 64
wacase: Offline
Ort: Quedlinburg Beitrag Datum: 10.09.2015 Uhrzeit: 11:01 ID: 54842 | Social Bookmarks: Also wie gesagt ich sehe da keinerlei Problem 2 Dachflächen an eine Falleitung anzuschließen. Das mit dem Beispiel wo eine Dachfläche über eine niedrigere Dachfläche entwässert ist auch zulässig. (zumindest haben wir das gerade so gebaut und das war ein öffentliches Gebäude) Diesbezüglich lässt die DIN etwas Spielraum. Ein Rückstauventil macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Da bei einem Anstau eh der Notüberlauf greift. |
| |
|