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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 22.01.2016 Uhrzeit: 15:04 ID: 55166 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, gibt es bzgl. des Gefälles für eine Bodengleiche Dusche norminelle Vorgaben? Geplant ist eine barrierefreie Dusche mit Linienentwässerung. Was für ein Gefälle baut Ihr ein? Gruß -- Blumenschein |
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Beitrag Datum: 22.01.2016 Uhrzeit: 15:38 ID: 55167 | Social Bookmarks: |
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Michael45: Offline
Beitrag Datum: 01.09.2016 Uhrzeit: 09:08 ID: 55868 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, wie ich schon in meinen Beiträgen erwähnt habe, steht bei der Sanierung der EGT für meine Mutter auch der Einbau einer ebenerdigen Dusche an, daher habe ich mich schon nach den nominellen Vorgaben erkundigt. Wir werden uns zwar wegen des Baddesigns für eine Punktentwässerung und eine Duschkabine entscheiden. Die Türen sind flexibel nach außen und innen zu öffnen und stoßen nicht an die Zimmertür, ist auch nicht unwichtig bei der Planung. Für das Gefälle gibt es einmal die DIN EN 1253-Norm. Demnach muss ein Mindestgefälle von 0,5–1,5 % eingehalten werden. Um die in der DIN EN 1253 geforderte Anstauhöhe von 20mm über dem Rinnenrost einzuhalten, ohne dass Wasser in angrenzende Bad- und Wohnflächen abfließt, würde ich allerdings bei einer Linienentwässerung empfehlen, die Duschrinne an der Wand mit einem Bodengefälle von 2 % zur Wand einzubauen. Bei meiner Mutter (Seniorin) müssen wir dazu die Normen in Punkto alters- und behindertengerechtes Bauen berücksichtigen, u.a. DIN 18024. Falls Barrierefreiheit im Alter für dich relevant sein sollte, findest du hier die entsprechenden Informationen und Mindestabstände: DIN 18040-2 Bad, WC - nullbarriere.de Freundliche Grüße, Michael
__________________ Alle sagten es geht nicht, da kam einer der das nicht wusste und tat es. Geändert von Tom (01.09.2016 um 19:58 Uhr). Grund: Link zu Händler entfernt. |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 01.09.2016 Uhrzeit: 09:20 ID: 55869 | Social Bookmarks: DIN 18024 ist nicht mehr gültig. |
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Michael45: Offline
Beitrag Datum: 01.09.2016 Uhrzeit: 15:00 ID: 55871 | Social Bookmarks: Hast recht, hab gerade nochmal nachgeschaut, die bezieht sich nur auf die Barrierfreiheit in öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz. Für Privatwohnungen gilt DIN 18025-1 / 18025-2, richtig?
__________________ Alle sagten es geht nicht, da kam einer der das nicht wusste und tat es. |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 01.09.2016 Uhrzeit: 15:11 ID: 55872 | Social Bookmarks: Nein, die sind auch veraltet. DIN 18040-2 gilt für Wohnungen. |
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