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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 25.02.2016 Uhrzeit: 14:10 ID: 55312 | Social Bookmarks: Zitat:
Für Fallschutz im Innenbereich gibt es keine eigene Norm, man würde sinngemäß die DIN EN 1176 bzw. die GUV heranziehen, die nur für den Außenbereich gelten, und diese sozusagen übersetzen. Bis 60 cm Absturzhöhe gibt es gar keine Anforderungen. Zwischen 60 und 100cm reicht ein normaler Oberboden, was im Innenbereich mit Kork, Linoleum, Teppich erfüllt wäre. Ab 100cm bis 1,50m Rasen und ab 1,50m Materialien mit stoßdämpfender Wirkung, z.B. ca. 25cm Holzschnitzel, Rindenmulch, synthetischer Fallschutz- Bodenbelag, der je nach Fallhöhe konfektioniert wird, etc. Danke Euch allen! ![]() | |