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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 03.02.2016 Uhrzeit: 22:50 ID: 55217 | Social Bookmarks: Welche Anforderungen gelten an Fallschutz, gibt es da eine Vorschrift? |
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Social Bookmarks: Meinst Du so etwas wie Schwingböden bei Sporthallen oder tatsächlich nur den Belag für z.B. eine Kita?
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 12.02.2016 Uhrzeit: 13:30 ID: 55259 | Social Bookmarks: ne, tatsächlich nur den eigentlichen Belag, kann mir nicht vorstellen, dass man in einem Indoorspielbereich einen Schwingboden einbauen muss. Ist keine Kita, sondern ein Spielbereich in der Halle eines eines Erlebnisparks. |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 12.02.2016 Uhrzeit: 17:06 ID: 55261 | Social Bookmarks: Für Außenspielplätze: http://www.kindergaerten-in-aktion.d...te-guv-si-8017 Kann mir vorstellen, dass das innen analog gilt. Müsste mit dem Versicherer abgestimmt werden, denke ich. |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 15.02.2016 Uhrzeit: 20:20 ID: 55268 | Social Bookmarks: das kann ich mir nun gar nicht vorstellen pc. Außerdem will ich keinen Rindenmulchteppich in der Halle Was ist denn bei Kitas so gefordert? |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 16.02.2016 Uhrzeit: 12:29 ID: 55269 | Social Bookmarks: Ich meinte auch eher, ab welcher Absturzhöhe Maßnahmen ergriffen werden müssen und in welchem Bereich. Es gibt auch federnde Kunststoffbeläge, die dann vielleicht auch innen in Frage kommen... sowas halt: http://www.procon-gmbh.com/de/referenzen.php |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 20.02.2016 Uhrzeit: 13:03 ID: 55284 | Social Bookmarks: Was ist mit einem 8-12 mm dicken EPDM-Boden, den man ohne besonderen Unterbau einfach auf den Estrich klebt? T. |
Social Bookmarks: Also ich kann nur sagen, dass wir einen 4 mm starken Kautschukbelag ohne weitere Dämpfung in einem Sport-/Mehrzweckraum direkt auf eine betonkernaktivierte Bodenplatte einer neuen Passivhaus-Kita kleben durften. Finde ich persönlich auch nicht gut, aber von der Landesunfallkasse gibt es da wohl nichts zu meckern. Kennst Du diese Seite: Sichere Kita – Internetportal der Unfallkasse NRW | |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 25.02.2016 Uhrzeit: 14:10 ID: 55312 | Social Bookmarks: Zitat:
Für Fallschutz im Innenbereich gibt es keine eigene Norm, man würde sinngemäß die DIN EN 1176 bzw. die GUV heranziehen, die nur für den Außenbereich gelten, und diese sozusagen übersetzen. Bis 60 cm Absturzhöhe gibt es gar keine Anforderungen. Zwischen 60 und 100cm reicht ein normaler Oberboden, was im Innenbereich mit Kork, Linoleum, Teppich erfüllt wäre. Ab 100cm bis 1,50m Rasen und ab 1,50m Materialien mit stoßdämpfender Wirkung, z.B. ca. 25cm Holzschnitzel, Rindenmulch, synthetischer Fallschutz- Bodenbelag, der je nach Fallhöhe konfektioniert wird, etc. Danke Euch allen! | |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 28.02.2016 Uhrzeit: 16:32 ID: 55315 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
Die einfachen EPDM-Böden, von denen ich sprach, sind die Standard-Lösung für Fitness-Studios. Hier benötigt man die größten Dicken (ca. 12-16 mm) in den Hantelbereichen. Das wäre m. E. in jedem Fall einem Teppich oder Linoleum vorzuziehen. Ein farbiger EPDM-Boden bietet auch gestalterisch interessante Optionen. T. | ||
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 29.02.2016 Uhrzeit: 13:56 ID: 55320 | Social Bookmarks: Die zuständige Unfallkasse Höhe weiß ich noch nicht der Anlagenplaner ist noch nicht fertig, wollte erstmal nur das Grundsätzliche klären. Danke für den Berleburger Typ, dort habe ich z.B. etwas über Kletterhallenböden gefunden, das scheint mir meiner Sache schon sehr nahe zu kommen... |
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