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Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.07.2003
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 09.09.2016 Uhrzeit: 13:01 ID: 55894 | Social Bookmarks: Hallo, nochmals kurz nachgehackt. Angeommen, die Kernbohrungen werden nicht vom Sanitärinstallateur, sondern vom einem Bauunternehmer durchgeführt, der jedoch ebenfalls regelmäßig auf der Baustelle ist. Würde er dann nicht gemäß DIN 18299, 4.2.4 Absturzsicherungen für fremde Ausführende einbauen und hätte damit eine besondere Leistung? Danke für Infos, Gruß -- Blumenschein |
Registriert seit: 15.02.2003
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 18.09.2016 Uhrzeit: 13:59 ID: 55912 | Social Bookmarks: Zitat:
Übrigens spricht nichts dagegen, Nebenleistungen im Zweifel getrennt auszuschreiben. Dann wird die Verpflichtung klar und der Preis dafür transparent. Ich vermute aber, genau das wurde nicht gemacht und nun herrscht Uneinigkeit darüber wer was zu tun hat, richtig? T. | |
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