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VOB Sicherung von Kernbohrungen Hallo zusammen, in einem Beispiel sind das Herstellen von mehreren Deckendurchbrüchen (ca. 40,0 cm x 40,0 cm und ca. 3,70 m x 0,8 cm). Muss die Sicherung der Deckendurchbrüche (Loch überdecken mit Holzwerkstoffplatte, Geländer bauen) separat ausgeschrieben werden oder ist dies eine Nebenleistung, die nicht gesondert zu vergüten ist? Danke für Infos, Gruß -- Blumenschein |
AW: VOB Sicherung von Kernbohrungen Nach der allgemeinen DIN 18299, Punkt 4.1.4 gehört eine Sicherung der Baustelle als Nebenleistung dazu - muss also vom AN geleistet und ohne gesonderte Ausschreibung in die EPs mit eingerechnet werden. Hat sich die Frage auf Deiner Seite schon geklärt? T. |
AW: VOB Sicherung von Kernbohrungen Hallo, vielen Dank, das war die Info, die ich brauchte. Gruß -- Blumenschein |
AW: VOB Sicherung von Kernbohrungen Hallo, nochmals kurz nachgehackt. Angeommen, die Kernbohrungen werden nicht vom Sanitärinstallateur, sondern vom einem Bauunternehmer durchgeführt, der jedoch ebenfalls regelmäßig auf der Baustelle ist. Würde er dann nicht gemäß DIN 18299, 4.2.4 Absturzsicherungen für fremde Ausführende einbauen und hätte damit eine besondere Leistung? Danke für Infos, Gruß -- Blumenschein |
AW: VOB Sicherung von Kernbohrungen Zitat:
Übrigens spricht nichts dagegen, Nebenleistungen im Zweifel getrennt auszuschreiben. Dann wird die Verpflichtung klar und der Preis dafür transparent. Ich vermute aber, genau das wurde nicht gemacht und nun herrscht Uneinigkeit darüber wer was zu tun hat, richtig? T. |
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