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Rennikka: Offline


Rennikka is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 08.06.2016
Uhrzeit: 22:59
ID: 55713



Dachbodenausbau

#1 (Permalink)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin kein Architekt, habe aber eine Frage bzgl. eines Dachausbaues und damit zusammenhängendem Baurecht etc.
Wir wohnen in einem Mehrparteienhaus in Münster/NRW im Dachgeschoß, 3. OG. Über uns befindet sich ein ca. 40 qm großes, nicht ausgebautes Dachgeschoß, welches wir gerne ausbauen würden.
Wir haben allerdings Befürchtungen, dass das ganze Unternehmen an folgendem scheitert: Der Dachboden hat keinen Ausgang zum Treppenhaus, der Zugang würde über eine Treppe erfolgen, die nachträglich eingebaut wird und die sich in der Wohnung befindet. Bisher ist der Zugang über eine Klappe mit Auszieh-Leiter im Hausflur, welcher allerdings nach dem Umbau nicht mehr vorhanden sein wird.
Als Frage ist nun folgende: Würde es dem Gesetz genügen, wenn man entsprechend große Fenster einbaut? Welche Größe müssten diese Fenster dann mindestens haben?
Ich hoffe, ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt, aber wir sind für jeden Rat dankbar.

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Beiträge: 28
DerNubbel: Offline


DerNubbel will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 05.07.2016
Uhrzeit: 17:23
ID: 55759



AW: Dachbodenausbau

#2 (Permalink)
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2.Rettungsweg über Dachflächenfenster geht nur dann, wenn Unterkante Fenster nicht mehr als 1,20m von Traufkante zur Strasse entfernt ist. Wenn das nicht geht, muss vom Fenster bis zur Stelle, ab der mit Rettungsgerät der Feuerwehr im Falle einer notwendigen Rettung die Möglichkeit geschaffen werden, Personen über das Dach dorthingelangen können. Bedeutet: Stufen mit Geländer zu kleiner Plattform, auf der die zu Rettenden warten können.

Mindestens 1,0 qm muss das Fenster im Lichten gross sein.

Dann muss die ETG mitmachen, weil sich die Miteigentumsanteile ändern, Änderung in Teilungserklärung, mehr Wohnraum wird geschaffen, eventuell Gemeinschaftseigentum (Auszugtreppe im Flur des Treppenhauses?) zu Sondereigentum, Veränderungen am Gemeinschaftseigentum (Dachkonstruktion)

Auf jedenfall bedeutet das Vorhaben, dass sie einen Architekten als Bauvorlageberechtigten für einen Bauantrag benötigen.

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