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_mariella_: Offline


_mariella_ is on a distinguished road

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Datum: 01.07.2016
Uhrzeit: 17:26
ID: 55753



UMWEHHRUNGEN: LBO BaWü

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Hallo allerseits,
ich habe eine Frage zur LBO:

(3) Nach Absatz 1 notwendige Umwehrungen und Fensterbrüstungen müssen mindestens 0,9 m hoch sein. Die Höhe darf auf 0,8 m verringert werden, wenn die Tiefe des oberen Abschlusses der Umwehrung mindestens 0,2 m beträgt. Bei Fensterbrüstungen wird die Höhe von Oberkante Fußboden bis Unterkante lichte Fensteröffnung gemessen.

Ist das Prinzip dieser Passage in meiner Schemaskizze korrekt wiedergegeben?
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