Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.07.2003
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 09.09.2016 Uhrzeit: 13:58 ID: 55893 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, angenommen ein Bauunternehmer rechnet für dieverse Stunden auf der Baustelle den Facharbeiterlohn ab. Den Nachweis, dass es sich bei diesem Mitarbeiter um einen Facharbeiter handelt, bleibt er jedoch schuldig. Nach erneuter Rücksprache sagt der Bauunternehmer, dass der Arbeiter seinen Facharbeiternachweis nicht mehr vorliegen hat, er aber wie ein Facharbeiter bezahlt wird. (Angeblich soll ein Arbeiter, der mehr als 10 Jahre für das Unternehmen tätig ist, ebenfalls als Facharbeiter gelten!) Wie würdet Ihr hier vorgehen? Ist hier der Facharbeiter oder Hilfsarbeiterlohn fällig? Danke für Infos, Gruß -- Blumenschein |
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ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 09.09.2016 Uhrzeit: 16:00 ID: 55895 | Social Bookmarks: Es kommt erstmal darauf an, ob es eines Facharbeiters bedarf, für die Tätigkeit. Wenn nicht und er dennoch einen dafür einsetzt, ist das sein Privatvergnügen. Auch wenn er ihn so bezahlt ohne Nachweis der Qualifikation, hat das Dich/den Bauherrn nicht zu interessieren. Man muss jedoch auch immer abwägen ob man alles 100% korrekt haben will/muss. Es ist für den Handwerker ein leichtes, das seiner Meinung nach verlorene Geld beim nächsten Nachtrag wieder reinzuholen. Geht es um 5h à 8€ mehr, stellt sich auch die Frage, ob die Diskussion darüber nicht mehr kostet. |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 16.09.2016 Uhrzeit: 19:58 ID: 55909 | Social Bookmarks: Vielen Dank, es geht leider um deutlich mehr Stunden.... Gruß -- Blumenschein |
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