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stückchenschoko: Offline
![]() Beitrag Datum: 13.10.2016 Uhrzeit: 12:18 ID: 55974 | Social Bookmarks: Liebe Kollegen! Ich habe für einen Ladenbauer Werkpläne nach seinen Vorgaben gefertigt - war aber selbst nie in der Fläche - er schon. Jetzt ist im Plan von mir eine falsche Deckenhöhe vermerkt worden - bzw. die Angabe fehlte und ich habe ohne nachzudenken aus der benachbarten Fläche übernommen. er hat nicht kontrolliert und die bestellten Spiegel sind zu lang. Jetzt soll ich dafür aufkommen. Einen Vertrag gibt (natürlich) es nicht. Kann er dies so einfach bei mir fordern wenn die Vorgaben unvollständig waren und er seine Kontrollpflicht vernachlässigt hat? Freue mich über eure Meinung - und ja ich weiss - selbst schuld wer sich nicht vorab absichert, also bitte keine Belehrungen ![]() VG A |
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