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ntp13: Offline
Beitrag Datum: 29.10.2016 Uhrzeit: 13:48 ID: 56003 | Social Bookmarks: Geplant ist ein Haus für betreutes Wohnen mit Wohngruppen. Jede Wohngruppe hat zwei separate Einheiten: Bewohnerzimmer mit Bad und einem kleinen flurähnlichem Vorraum, getrennt vom Etagenflur durch eine Tür. Ist so ein Raum zur Verkehrsfläche (VF) oder der Nutzfläche (NUF) zu zuordnen? Die Wohngruppen sind in unserer Berechnung als Einheiten zusammengefasst. Das Bewohnerzimmer, das Bad sind als NUF ausgewiesen, der Vorraum/Flur wäre dann die alleinige VF. Hat das irgendeine Folge, auf Kostenberechnung oder Förderanträge wenn die Einheit nicht als komplette NUF-Fläche ausgewiesen wird? |
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Registriert seit: 15.02.2003
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 11.11.2016 Uhrzeit: 21:37 ID: 56030 | Social Bookmarks: Entscheidend ist wohl, ob dieser "kleine flurähnliche Vorraum" rundum ganz abgeschlossen ist und ob er noch für andere Dinge genutzt wird (Wohndiele? Ess-/Kochdiele?). Es gibt einen bebilderten Kommentar zur neuen DIN 277, in dem die Zuordnung von Verkehrsflächen erläutert wird. Auswirkungen hat eine im Detail falsche Zuordnung nur, wenn Du die Kosten mit Kostenkennwerten ermittelst, die auf einer anderen (richtigen) Auswertung basieren, oder wenn jemand diese Kosten kritisch mit den anders ermittelten Kennwerten vergleicht. T. |
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