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trawler: Offline
Beitrag Datum: 10.01.2017 Uhrzeit: 19:45 ID: 56163 | Social Bookmarks: Hallo, Kurz zu mir: Ich bin Student der Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt auf Stadtentwicklung, Bauprozesse und Finanzierung an der Universität Leipzig. Ich habe mich hier angemeldet da ich zur Zeit im Rahmen eines Moduls "Planen & Bauen" eine Hausarbeit über ein Neubauprojekt verfasse. Hierfür ist es nötig einige Kennzahlen über das Projekt zu berechnen, mir liegen vermaßte Grundrisse und Schnitte vor. Eine Frage stellt sich mir nun für die korrekte Berechnung des BRI und BGF. Das Gebäude besitzt drei Vollgeschosse, oben auf dem Dach sind Solaranlagen installiert. Das Dach ist mit einer etwa 1,5m hohen Brüstung voll umschlossen, sodass das Gebäude in der Außenansicht größer wirkt, als es eigentlich ist und die Solaranlage nicht zu erkennen ist. Wie berechne ich hier die korrekten Werte? Vom Institut ist uns nur die alte DIN277 bereitgestellt worden, in der neuen unterscheidet man ja nun ziwschen Regelfall und Sonderfall. Ist dies ein Sonderfall und ich muss BGF und BRI gesondert ausweisen? Falls es aus meiner Beschreibung nicht ganz ersichtlich ist was ich meine, reiche ich gerne eine Skizze nach. Vielen Dank und einen schönen Abend, -trawler |
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Patrick123456: Offline
Beitrag Datum: 11.01.2017 Uhrzeit: 23:18 ID: 56164 | Social Bookmarks: Verstehe die Frage nicht vollkommen, ich denke bei einer so hohen Brüstung ist es ein Sonderfall. BGF und BRI musst du ja sowieso gesondert ausweisen, das sind ja zwei Paar Schuhe. |
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trawler: Offline
Beitrag Datum: 13.01.2017 Uhrzeit: 19:42 ID: 56167 | Social Bookmarks: Dass die BGF und BRI gesondert ausgewiesen werden müssen war mir schon klar. Vermutlich habe ich mich da nicht klar genug ausgedrückt, zudem lässt die Überschrift ja darauf schließen, dass es hier nur um die BRI geht. Sorry dafür ! Habe es jetzt gesondert berechnet und auch so in die HA geschrieben. Wenn ich nun aufbauend auf diese Werte bspw. die GRZ, oder das Verhältnis von BGF zu NUF berechnen möchte, nehme ich da diese Werte hinzu? Lieben Dank für eure Antworten |
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trawler: Offline
Beitrag Datum: 13.01.2017 Uhrzeit: 23:47 ID: 56168 | Social Bookmarks: Und es geht noch weiter: Muss ich dann im Zuge der Kostenermittlung nach DIN276 alles doppelt (Fall 1: Regel, Fall2: Spezial) berechnen? |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 14.01.2017 Uhrzeit: 15:48 ID: 56171 | Social Bookmarks: Hallo trawler, wie bei der BGF unterscheidet man auch ein BRI(R) und BRI(S). Der BRI(R) geht in Deinem Fall bis Oberkante Dachhaut, der BRI(S) von da ab bis OK Attika. Die BKI-Kostenkennwerte beziehen sich nur auf den BRI(R). Der BRI(S) bleibt da unberücksichtigt. T. |
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trawler: Offline
Beitrag Datum: 14.01.2017 Uhrzeit: 17:00 ID: 56174 | Social Bookmarks: Super, danke! Das erspart mir jetzt doch ein wenig Arbeit.. |
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