Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 03.02.2017
Beiträge: 3
pyku: Offline


pyku is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 03.02.2017
Uhrzeit: 13:30
ID: 56222



Planungsrecht B-Plan

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo an Alle,

ich bin Student und habe ein planungsrechtliches Problem:

Wenn ich einen Bebauungsplan aus dem Jahr 1975 vorliegen habe, nach welchem
Baurecht richtet sich die Ermittlung der GFZ und GRZ?

Beste Grüße und vielen Dank vorab für jede Hilfe.

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 01.04.2011
Beiträge: 5
omer19: Offline


omer19 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 03.02.2017
Uhrzeit: 22:14
ID: 56223



AW: Planungsrecht B-Plan

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Wenn dein B-Plan aus 1975 ist, dann ist die BauNVO aus 1968 gültig für deine GRZ/GFZ berechnung.

GRZ berechnung: gezählt wird nur das Gebäude, also unberücksichtigt wird: Terrassen und Balkone, Zuwegungen, Zufahrten, Tiefgaragen und überdachte Stellplätze.

GFZ berechnung: Alle Vollgeschosse, Aufenthaltsräume in nicht Vollgeschossen also Dachgeschoss und Kellergeschoss. Unberücksichtigt bleibt es genauso wie bei der GRZ berechnung.

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 03.02.2017
Beiträge: 3
pyku: Offline


pyku is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 15.02.2017
Uhrzeit: 18:26
ID: 56260



AW: Planungsrecht B-Plan #3 (Permalink)
Social Bookmarks:

Prima, dankeschön :-)

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 06.09.2011
Beiträge: 84
longhoishong: Offline


longhoishong is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 18.02.2017
Uhrzeit: 12:35
ID: 56265



AW: Planungsrecht B-Plan #4 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von omer19 Beitrag anzeigen
Wenn dein B-Plan aus 1975 ist, dann ist die BauNVO aus 1968 gültig für deine GRZ/GFZ berechnung.

GRZ berechnung: gezählt wird nur das Gebäude, also unberücksichtigt wird: Terrassen und Balkone, Zuwegungen, Zufahrten, Tiefgaragen und überdachte Stellplätze.

GFZ berechnung: Alle Vollgeschosse, Aufenthaltsräume in nicht Vollgeschossen also Dachgeschoss und Kellergeschoss. Unberücksichtigt bleibt es genauso wie bei der GRZ berechnung.

Es gibt eine Haupt GRZ und eine 50% Überschreitung. Die Haupt GRZ betrifft den Wert, der im B-Plan ausgewiesen ist. Also z.B 0,3. Dieser Wert bezieht sich in den meisten Bundesländern (dies wird wirklich überall anders betrachtet) nur auf den Hauptbaukörper. Die Überschreitung von 0,3 wären dann 0,45 und darin fließen dann alle anderen versiegelten Flächen ein (Terrassen, Stellplätze usw. je nach Bundesland)
Siehe hierzu auch §19 BauNVO.

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Antwort
Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
B-Plan, Symbole Blumenschein Planung & Baurecht 4 02.05.2011 22:09
Wo ist mein Plan??? fkg Präsentation & Darstellung 2 21.06.2010 21:30
Auflösung in PS für CAD-Plan Taurusx Präsentation & Darstellung 15 23.02.2008 20:35
B-Plan Änderung Katharina Stadtplanung & Landschaftsarchitektur 2 27.07.2007 22:06
3d plan hafencity hamburg dash Stadtplanung & Landschaftsarchitektur 6 22.03.2004 17:58
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:32 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd. (Deutsch)
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®