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CTrost: Offline
Beitrag Datum: 09.03.2017 Uhrzeit: 13:51 ID: 56299 | Social Bookmarks: Hallo Community, wir haben ein Satteldach mit 45 Grad Neigung. komplett mit PV Anlage. Innenliegende Dachrinne. Beheizt! Wir sind in der Schneezone 2. Also mittelmaß. Nun kam die Frage eines Schneefanggitters auf. Wir würden nicht zuletzt aus architektonischen Gründen darauf verzichten. Letzlich rutscht der Schnee ohnehin immer direkt ab - und wenn er sich verkeilt- haben wir ja unten die Heizung inj der Regenrinne. Hat hier jmd einen Mieung oder gar klare Richtlinien? Das habe ich nicht finden können.. Vielen Dank! C.Trost |
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Registriert seit: 22.02.2005
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 10.03.2017 Uhrzeit: 14:08 ID: 56303 | Social Bookmarks: Notwendigkeit von Scheefanggittern ergeben sich m. E. nur aus der Verkehrssicherungspflicht, also Schutz vor Dachlawinen. An traufständigen Gebäuden, die direkt an Bürgersteigen stehen, ist daher an der gesamten Traufe ein Schneefang. Gebäude die zurückversetzt liegen, haben meist nur über dem Eingang oder sonstigen schützenswerten Bereichen einen Scheefang. Mir ist keine Norm bekannt, die aus konstruktien Gründen so etwas fordert. Ich denke aber, dass selbst bei einer beheizten Rinne ein Gitter vor der Rinne sicherlich nicht nachteilig wäre. |
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