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Abrechnung Malerarbeiten Hallo zusammen, wie rechnet Ihr Malerarbeiten nach VOB ab. Folgender fiktiver Fall: Ein Maler tapeziert eine Wand bis zu einer Höhe von 2,80 m über OKFFB. Der Raum erhält eine abgehängte Decke und hat schließlich eine lichte Höhe von 2,60 m. Folglich hat der Maler 20,0 cm zu viel tapeziert. Das eine Decke eingebaut wird, war ihm bewusst. Bekommt er die 20,0 cm vergütet? Danke für Infos, Gruß -- Blumenschein |
AW: Abrechnung Malerarbeiten Wenn Du die Wand ausgeschrieben hast ohne die Höhe zu nennen, ist es korrekt, dass er die ganze Wand tapeziert, würde ich jetzt mal sagen. Schreib es einfach in die Ausschreibung mit rein. |
AW: Abrechnung Malerarbeiten Ich nehme mal an Du hast die VOB/C als Abrechnungsgrundlage vereinbart. Dann gilt die GK Decke als begrenzendes Bauteil, immer vorausgesetzt, dass sie direkt an die Wand anschließt. Nur so nebenbei: ist das nicht eher unüblich vorm Trockenbau zu tapezieren? Wie soll der Maler denn bis UK GK Decke tapezieren wenn diese noch nicht vorhanden ist? Wieviel Toleranz soll er ansetzen? |
AW: Abrechnung Malerarbeiten Vielen Dank, Gruß .. Blume |
AW: Abrechnung Malerarbeiten Ich kenne es so, dass die Wand bis ca. 10 cm über die geplante Abhangdeckenhöhe verputzt, gespachtelt oder gestrichen wird. So weit weg von diesem Maß liegt der Kollege nicht. Für mich kein Grund zum Widerspruch oder zur Kürzung seiner Ansprüche. T. |
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