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kaptain-montag: Offline
Beitrag Datum: 27.03.2017 Uhrzeit: 12:26 ID: 56344 | Social Bookmarks: Hallo in die Runde, dies ist mein erster Forumsbeitrag und falls dieser noch nicht den gängigen Standards hier entspricht, bitte ich das schon einmal vorsorglich zu entschuldigen. Wie der Titel es schon andeutet, habe ich ein kleines Problem mit dem Bauordnungsamt. Dieses fordert eine "dauerhaft sichere Benutzbarkeit für Aufenthaltsräume im baurechtlichen Sinne" für ein Bestandsgebäude. Nun ist grundsätzlich klar, dass eine dauerhaft sichere Nutzung gewährleistet sein muss, aber die genaue Interpretation dieses Zustandes und der Weg dahin wird von beiden Seiten anders aufgefasst. Während der Tragwerksplaner bezüglich der vorhandenen Risse sehr entspannt ist und keine Gefahr sieht, dies auch wiederholt schriftlich bestätigt hat, bewirkte das Bauordnungsamt eine sofortige Nutzungsuntersagung. Eine Annäherung in diesem Fall hat es noch nicht gegeben, zumal das Bauordnungsamt mit klaren Aussagen, wie diese Situation zu lösen ist, sehr spartanisch umgeht. Um diese Situation besser zu verstehen, würde ich euch als neutralen Personen, fragen, was genau unter einer "dauerhaft sichere Benutzbarkeit für Aufenthaltsräume im baurechtlichen Sinne" zu verstehen ist und wie man das nachweist? Ist dazu ein klassischen Standsicherheitsnachweis erforderlich? Welche Tatsachen bzw. Dinge müssen dafür erfüllt oder nachgewiesen sein? Hattet ihr eventuell einmal ähnliche Probleme? Für eure Hilfe wäre und bin ich sehr dankbar. Gruss Kaptain-Montag |
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Social Bookmarks: Ist das Bauordnungsamt auch der Prüfstatiker?
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
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kaptain-montag: Offline
Beitrag Datum: 05.04.2017 Uhrzeit: 10:30 ID: 56383 | Social Bookmarks: Hallo Florian, vielen Dank für deine Frage. :-) Mir ist gar nicht bewusst gewesen, dass für Bestandsgebäude auch noch ein Prüfstatiker erforderlich ist. War dies nicht gekoppelt mit den Gebäudeklassen? Dennoch glaube ich (und mehr kann ich leider aufgrund der wenigen Aussagen des Amtes auch nicht tun) nicht, dass das Bauordnungsamt in diesem Fall die Aufgabe eines Prüfstatikers übernimmt. Ist dies sonst üblich? Gruss Kaptain-Montag |
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kaptain-montag: Offline
Beitrag Datum: 01.05.2017 Uhrzeit: 10:15 ID: 56440 | Social Bookmarks: Hallo, weiß keiner mehr Rat oder Antwort? Gruss Kaptain-Montag |
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Beitrag Datum: 02.05.2017 Uhrzeit: 10:34 ID: 56443 | Social Bookmarks: wenn du einen Staiker hast, in mit dazu nehmen und gemeinsam das Gespäch mit dem Amt suchen. wenn dein Statiker in der Gegend Erfahrung hat, wird er evtl. wissen wie es mit der Prüfstatik läuft. Im Idelafalll kennt er den Prüfer Bei Ämtern muss man einfach dran bleiben, aus eigener Erfahrung ist es schwer genug da definitive Aussagen zu bekommen. |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 06.05.2017 Uhrzeit: 16:17 ID: 56454 | Social Bookmarks: Zitat:
Dann kann das Amt seine Zweifel transparent darlegen und Du kannst darauf reagieren, z.B. durch die Einholung eines weiteren Gutachtens oder eine Behebung der Mängel, die das Amt noch als Hinderungsgrund sieht. Ich würde erst mal davon ausgehen, dass die amtlichen Zweifel berechtigt sind. Auf Konfrontationskurs kommst Du da nicht weiter. Das sind auch Fachleute (Bauings, Architekten) mit X Jahren Erfahrung, die sich Willkür-Erlasse gar nicht leisten können. T. | |
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