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Eli_13: Offline
Beitrag Datum: 19.05.2017 Uhrzeit: 20:29 ID: 56486 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, eine Bekannte hat mich darum gebeten, für den Bauantrag ihres Hauses Zeichnungen zu erstellen. Bauvorlageberechtigt ist sie als Bautechnikerin selbst, kann aber nicht so gut zeichnen und ihr fehlt es an Zeit, sich mit dem CAD-Programm auseinanderzusetzen... Nun zur Frage: Wenn ich nur zeichne, ihr helfe, den Antrag auszufüllen, vielleicht noch ein bisschen 3D, damit auch ihre Familie ne Vorstellung vom Haus bekommt, bin ich dann irgendwie haftbar? Ich bin ja dann weder Entwurfsersteller noch Planer...kann ich mich vorher mit etwas schriftlichem absichern? Ich bin angestellte Absolventin Architektur, kurz vor der Eintragung in die Kammer.. Danke für eure Antworten |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 09.04.2005
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Beitrag Datum: 21.06.2017 Uhrzeit: 11:07 ID: 56514 | Social Bookmarks: Nach meinem Verständnis haftet der, der die Pläne unterzeichnet auch für deren Richtigkeit. Wenn du namentlich nirgends auftauchst, kannst du das ganze glaube ich recht entspannt sehen. |
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