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Datum: 05.09.2017
Uhrzeit: 19:27
ID: 56602



AW: Eingangstür und Bodenaufzug

#1 (Permalink)
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Ich denke das kommt drauf an.
Handelt es sich um einen Rettungsweg, der bei Betrieb der Hebebühne nicht benutzbar ist? Was sagt das Brandschutzkonzept dazu?

Wie ist das brandschutztechnische Abschottungsprinzip zwischen unterer und oberer Anfahrt der Hebebühne?

Ist sichergestellt, dass keine Gefahren für Passanten z.B. durch Absturz bestehen?

Um hier über Alternativen zu diskutieren, ist die Imformationslage zu dünn... (Es wäre zum Beispiel eine Alternative, die Hebebühne auszubauen und die Decke zu verschließen...)

In welcher Funktion fragst du?

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Datum: 08.09.2017
Uhrzeit: 14:14
ID: 56607



AW: Eingangstür und Bodenaufzug

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Ich denke das kommt drauf an.
Handelt es sich um einen Rettungsweg, der bei Betrieb der Hebebühne nicht benutzbar ist? Was sagt das Brandschutzkonzept dazu?

Wie ist das brandschutztechnische Abschottungsprinzip zwischen unterer und oberer Anfahrt der Hebebühne?

Ist sichergestellt, dass keine Gefahren für Passanten z.B. durch Absturz bestehen?

Um hier über Alternativen zu diskutieren, ist die Imformationslage zu dünn... (Es wäre zum Beispiel eine Alternative, die Hebebühne auszubauen und die Decke zu verschließen...)

In welcher Funktion fragst du?



Ja, es handelt sich um einen Rettungsweg. Es ist der einzige Eingangsbereich zu mehreren Wohnungen. Wenn die Hebebühne in Betrieb ist kann man seitlich (siehe Skizze) vorbei gehen. Wenn aber eine zusätzliche Tür eingebaut und erstmal geöffnet werden muss bin ich mir nicht sicher.
Ganz wichtig zu erwähnen wäre, dass die Hebebühne nicht umgebaut werden kann. Diese ist fest installiert und soll dort auch bleiben.

Geändert von a.zimmerer (08.09.2017 um 14:17 Uhr). Grund: zusatz

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Datum: 10.09.2017
Uhrzeit: 23:56
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AW: Eingangstür und Bodenaufzug #3 (Permalink)
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In welcher Skizze kann man sehen, dass man seitlich an der Hebebühne vorbeigehen kann?
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Datum: 11.09.2017
Uhrzeit: 18:02
ID: 56618



AW: Eingangstür und Bodenaufzug #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
In welcher Skizze kann man sehen, dass man seitlich an der Hebebühne vorbeigehen kann?.

Die Tür ist noch nicht eingesetzt. Momentan sind links und rechts ca 60 cm frei.

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Datum: 15.09.2017
Uhrzeit: 12:12
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AW: Eingangstür und Bodenaufzug #5 (Permalink)
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Haben die Wohnungen einen zweiten baulichen Fluchtweg, den man als ersten Fluchtweg deklarieren könnte?

Das wäre m.E. die einzige Möglichkeit dies genehmigt zu bekommen.

Aber 60 cm Fluchtweg (und es wird wohl weniger, wenn die lichte Breite genau bemessen wird) wird nicht ausreichen.
Wie soll denn geflüchtet oder gerettet werden wenn der Bodenaufzug den Weg versperrt?

Ich glaube da muss der Bauherr noch etwas Geld besorgen...
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Datum: 19.09.2017
Uhrzeit: 12:27
ID: 56637



AW: Eingangstür und Bodenaufzug #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Haben die Wohnungen einen zweiten baulichen Fluchtweg, den man als ersten Fluchtweg deklarieren könnte?

Das wäre m.E. die einzige Möglichkeit dies genehmigt zu bekommen.
Die Wohnungen haben keinen zweiten baulichen Fluchtweg. Dieser ist der einzige Eingang zu den Wohnungen.
Welche Behörde stellt hier eigentlich die Genehmigung aus bzw. prüft und bescheinigt mir das es so nicht gemacht werden kann?

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Datum: 19.09.2017
Uhrzeit: 16:54
ID: 56638



AW: Eingangstür und Bodenaufzug #7 (Permalink)
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Die Bauaufsicht oder das Bauordnungsamt ist die genehmigende Behörde, allerdings stellt die Baugenehmigung Dich nicht frei von der Verantwortung.

Das also z.B. einzuzeichnen und nicht als Abweichung zu formulieren und darauf hoffen, dass es z.B. nicht gesehen wird, könnte auch zum nachträglichen Entzug einer Genehmigung führen.

Da es sich hierbei um ein Rettungsthema handelt, wird die Behörde da vermutlich keine Genehmigung erstellen, wenn nicht z.B. die Feuerwehr dies als unbedenklich einstuft. Das werden die aber nicht tun - falls Du mit einem kleinen Mehrparteienhaus überhaupt einen Termin bei der Feuerwehr bekommst...
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Datum: 19.09.2017
Uhrzeit: 20:43
ID: 56639



AW: Eingangstür und Bodenaufzug #8 (Permalink)
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Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Die Bauaufsicht oder das Bauordnungsamt ist die genehmigende Behörde, allerdings stellt die Baugenehmigung Dich nicht frei von der Verantwortung.

Das also z.B. einzuzeichnen und nicht als Abweichung zu formulieren und darauf hoffen, dass es z.B. nicht gesehen wird, könnte auch zum nachträglichen Entzug einer Genehmigung führen.

Da es sich hierbei um ein Rettungsthema handelt, wird die Behörde da vermutlich keine Genehmigung erstellen, wenn nicht z.B. die Feuerwehr dies als unbedenklich einstuft. Das werden die aber nicht tun - falls Du mit einem kleinen Mehrparteienhaus überhaupt einen Termin bei der Feuerwehr bekommst...

Erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Mir gehts auch nicht darum mich aus der Verantwortung
zu ziehen, sondern vorab zu prüfen ob ich eine Tür
einsetzen kann (unbedenklich) oder nicht. Wie wäre
dann mein nächster Schritt? Ich müsste zum Bauordungsamt
oder "Bürgerberatung der Bauaufsicht" und dort nachfragen,
ob ich das so machen darf?

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