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Beitrag Datum: 05.09.2017 Uhrzeit: 17:17 ID: 56601 | Social Bookmarks: Hallo, In einem Eingangsbereich soll eine Haustür eingesetzt werden. Direkt hinter dem Bereich wo die Eingangstür hin soll ist ein Bodenaufzug zum Keller (ca. 1m x 1m) in den Boden gelassen. Der Aufzug wird benutzt. Ist es nach dem geltendem Baurecht überhaupt möglich eine Tür dort hinzusetzen? Welche Alternativen gibt es? Würde mich sehr über eine fachmännische Antwort freuen! Ich habe eine Skizze mit draufsich beigefügt: |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 05.09.2017 Uhrzeit: 20:27 ID: 56602 | Social Bookmarks: Ich denke das kommt drauf an. Handelt es sich um einen Rettungsweg, der bei Betrieb der Hebebühne nicht benutzbar ist? Was sagt das Brandschutzkonzept dazu? Wie ist das brandschutztechnische Abschottungsprinzip zwischen unterer und oberer Anfahrt der Hebebühne? Ist sichergestellt, dass keine Gefahren für Passanten z.B. durch Absturz bestehen? Um hier über Alternativen zu diskutieren, ist die Imformationslage zu dünn... (Es wäre zum Beispiel eine Alternative, die Hebebühne auszubauen und die Decke zu verschließen...) In welcher Funktion fragst du? |
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Beitrag Datum: 08.09.2017 Uhrzeit: 15:14 ID: 56607 | Social Bookmarks: Zitat:
Ja, es handelt sich um einen Rettungsweg. Es ist der einzige Eingangsbereich zu mehreren Wohnungen. Wenn die Hebebühne in Betrieb ist kann man seitlich (siehe Skizze) vorbei gehen. Wenn aber eine zusätzliche Tür eingebaut und erstmal geöffnet werden muss bin ich mir nicht sicher. Ganz wichtig zu erwähnen wäre, dass die Hebebühne nicht umgebaut werden kann. Diese ist fest installiert und soll dort auch bleiben. Geändert von a.zimmerer (08.09.2017 um 15:17 Uhr). Grund: zusatz | |
Social Bookmarks: In welcher Skizze kann man sehen, dass man seitlich an der Hebebühne vorbeigehen kann?
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Beitrag Datum: 11.09.2017 Uhrzeit: 19:02 ID: 56618 | Social Bookmarks: Zitat:
Die Tür ist noch nicht eingesetzt. Momentan sind links und rechts ca 60 cm frei. | |
Social Bookmarks: Haben die Wohnungen einen zweiten baulichen Fluchtweg, den man als ersten Fluchtweg deklarieren könnte? Das wäre m.E. die einzige Möglichkeit dies genehmigt zu bekommen. Aber 60 cm Fluchtweg (und es wird wohl weniger, wenn die lichte Breite genau bemessen wird) wird nicht ausreichen. Wie soll denn geflüchtet oder gerettet werden wenn der Bodenaufzug den Weg versperrt? Ich glaube da muss der Bauherr noch etwas Geld besorgen...
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Beitrag Datum: 19.09.2017 Uhrzeit: 13:27 ID: 56637 | Social Bookmarks: Zitat:
Welche Behörde stellt hier eigentlich die Genehmigung aus bzw. prüft und bescheinigt mir das es so nicht gemacht werden kann? | |
Social Bookmarks: Die Bauaufsicht oder das Bauordnungsamt ist die genehmigende Behörde, allerdings stellt die Baugenehmigung Dich nicht frei von der Verantwortung. Das also z.B. einzuzeichnen und nicht als Abweichung zu formulieren und darauf hoffen, dass es z.B. nicht gesehen wird, könnte auch zum nachträglichen Entzug einer Genehmigung führen. Da es sich hierbei um ein Rettungsthema handelt, wird die Behörde da vermutlich keine Genehmigung erstellen, wenn nicht z.B. die Feuerwehr dies als unbedenklich einstuft. Das werden die aber nicht tun - falls Du mit einem kleinen Mehrparteienhaus überhaupt einen Termin bei der Feuerwehr bekommst...
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Beitrag Datum: 19.09.2017 Uhrzeit: 21:43 ID: 56639 | Social Bookmarks: Zitat:
Erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort. Mir gehts auch nicht darum mich aus der Verantwortung zu ziehen, sondern vorab zu prüfen ob ich eine Tür einsetzen kann (unbedenklich) oder nicht. Wie wäre dann mein nächster Schritt? Ich müsste zum Bauordungsamt oder "Bürgerberatung der Bauaufsicht" und dort nachfragen, ob ich das so machen darf? | |
Social Bookmarks: Bürgerberatung klingt gut. Handelt es sich bei dem Gebäude eigentlich um einen Bestand oder um eine Neuplanung?
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Beitrag Datum: 24.09.2017 Uhrzeit: 16:10 ID: 56644 | Social Bookmarks: Es handelt sich bei dem Gebäude um einen Bestand. |
Social Bookmarks: Und wie ist das bisher gelöst???
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Beitrag Datum: 27.09.2017 Uhrzeit: 19:12 ID: 56651 | Social Bookmarks: Na, bisher ist keine Tür eingebaut. Man kann also im Notfall um den Lastenaufzug "herum gehen". Man muss auch dazu sagen, dass mit den Aufzug nur 1x mal die Woche der Müll aus dem Keller hochgebracht wird. Es ist also nicht so, dass er ständig verwendet wird. Kommt allerdings eine Tür direkt vor dem Lastenaufzug rein wird die Sache problematisch, da man dann ja eben nicht mehr drum herum gehen kann im Falle eines Notfalls. Kann man eigentlich einfach die Tür einbauen oder muss ich den Plan vorher von jemanden (Bauamt,Feuerwehr) abnehmen lassen? Geändert von a.zimmerer (27.09.2017 um 19:14 Uhr). Grund: ergäntzung |
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