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Datum: 16.12.2017
Uhrzeit: 00:01
ID: 56763



BIM und Architektenkammern

#1 (Permalink)
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Hallo in die BIM-Runde.

Hat von Euch schon jemand „BIM für Architekten Leistungsbild Vertrag Vergütung“ gelesen ?

Am meisten beschäftigt mich Seite 24 Punkt 3.
Bei der Publikation handelt sich, nach meinem Verständnis zwar nur um Vorschläge für ein Leistungsbild bei der Objektplanung mit dem BIM Planungsprozess, aber wenn die Bundesarchitektenkammer ein solches Dokument veröffentlicht, wird es sehr wahrscheinlich als Blaupause für Verträge für die Objektplanung mit BIM herangezogen.

Es ist ja nicht alles schlecht, was in dem Dokument steht, aber als Architekt, dessen Interessen durch die Architektenkammern vertreten werden sollten, stellt sich schon die Frage, ob ein derartiger vorauseilender Gehorsam anständig oder einfach nur naiv ist.

Nicht das mich die BIM-Anforderungen, die die BAK als Grundleisrung postuliert, schrecken würden, aber es ist ignorant zu glauben, dass das ohne konsistentes DataDictionary, ohne Definitionen der Bauteilmerkmale und ihrer Merkmalwerte und -Typen ohne Aufwand möglich wäre. Da es das alles noch nicht gibt, um die Planungsprozesse in Deutschland vollständig abzubilden, muss das alles für jedes Projekt vereinbart werden. Im Idealfall, bei einem guten Koordinator, kann jeder weiter seinen Bürostandard benutzen, weil die Daten „gemappt“ werden, aber das ist keine Grundleistung des Architekten, sondern „Database-Design“.

Um noch mal auf den Punkt von oben zurück zu kommen, der mich beschäftigt:
Der BAK ist es offenbar sehr wichtig, dass BIM HOAI konform ist, die HOAI also nicht angepaßt werden muss, — der Architekt sich aber schon.
Es ist natürlich richtig, dass die HOAI methodenneutral ist. Die legt nur fest, welche Ergebnisse der Architekt schuldet, nicht aber wie er zu diesen Ergebnissen kommt.

— Und jetzt kommt‘s:
Daraus schließt die BAK „spiegelbildlich“, dass dann BIM auch verlangt werden kann!!!!!


Mir fehlt ein deutlicher Hinweis, dass das vorschreiben einer Planungsmethode nicht HOAI konform ist und dass der Auftraggeber, wenn er von dem Architekten, in seinem freien Berufsstand, eine Planungsmethode vorschreibt, dieses als Besondere Leistung vergüten muss. Das Gegenteil ist hier aber der Fall.

Dazu muss man bedenken, dass viele Büros mit CAD-Software (z.B. AutoCAD o.ä.) arbeiten, die nicht BIM-fähig ist, und nur ein Bruchteil von BIM-fähigen Programmen kostet.
Außerdem ist es bei professionellen Auftraggebern mit FM-Abteilungen inzwischen üblich den Architekten ihre Standards zu diktieren, auch wenn die für die Planung nicht sinnvoll sind.
D.h. Der Architekt ist unter Umständen durch die Willkür der Auftraggeber dem finanziellen Risiko einer kompletten Büroumstellung ausgesetzt. Allein die Schulung für ein mittleres Büro kann einen 6-stelligen Betrag kosten. Das gleich kommt an Lizenzgebühren hinzu.
In dieser Hinsicht vertritt die BAK in kleinster Weise die Interessen der planenden Architekten. Im Gegenteil sie setzt die planenden Architekten diesem Risiko ohne Not aus.


Die BAK vertritt übrigens auch nicht planende Architekten, die z.B. auf Behörden bzw. Auftraggeberseite tätig sind. Hier sei der BBR genannt. Und Kappelmann ist übrigens die Kanzlei die den Bund bei der gesamtschuldnerischen Haftung des Architekten vertritt.
__________________
Grüße Michael

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Ludwig Mies van der Rohe, 1964

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Beitrag
Datum: 16.12.2017
Uhrzeit: 00:03
ID: 56764



AW: BIM und Architektenkammern

#2 (Permalink)
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Oh, mit einem iPad kommt tektorum offensichtlich nicht zurecht. Hmm.
Florian...
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Grüße Michael

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Datum: 26.12.2017
Uhrzeit: 18:53
ID: 56772



AW: BIM und Architektenkammern #3 (Permalink)
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Das ist ja alles noch im Fluss...

Was fehlt sind bezahlbare Softwarelösungen. Ohne diese wird sich BIM nicht flächendeckend etablieren, bzw es werden viele Architekten von öffentlichen Bauvorhaben ausgeschlossen, die nicht das nötige Kapital haben. Die BIM relevanten Infos werden sicherlich von denen kommen, die bisher Leistungsverzeichnisse gebracht haben, also Heinze, Sirados und Konsorten. Aber auch dafür muss man wieder viel zahlen. Wer das nicht zahlen will, muss für eine Übergangszeit selbst Elemente erstellen. Oder es wird das als freie Elemente geben, open source sozusagen. Dann hat man das Problem des Wildwuchses der Elementbezeichnungen. Ob das jemals normiert wird? Probleme sehe ich in der Integration der vielen Daten. Da fehlen die offenen und normierten Schnittstellen zu AVA und Bauzeitplanung, wie zu Dokumentation usw. Jeder kocht noch sein Süppchen und schränkt diese auf hauseigene Lösungen oder ganz bestimmte externe Hersteller ein. D.h. man ist auch da wieder von den Kosten der einzelnen Anbieter abhängig.

In der HOAI sehe ich bei einem Little-BIM kein Problem, denn bisher war ja auch jedem frei so zu planen wie er lustig war. Die einen haben mit ACAD 2D gezeichnet, andere mit Allplan oder Archicad in 3D (was ja auch schon eine Vorstufe zu BIM war). Die Frage wird sein, wie sich das entwickelt und wie viel Detail man in 3D haben will. Der Rohbau als solches ist ruckzuck erstellt. Das ist das was man mit Archicad und Allplan eh schon seit geraumer Zeit gemacht hat. Aber wenn es weiter in die Tiefe gehen soll, also zum Big-BIM sozusagen, dann wird es kompliziert und zeitaufwendig.

Das meiste in der Schrift was die Umsetzung von BIM in 3Dangeht war mir schon früher klar. Das weiß jeder der schon in 3D gezeichnet/konstruiert hat. Das sind die typischen Probleme mit denen man konfrontiert wurde und die man für sich gelöst hat. Dem ganzen fehlt jetzt die Norm um softwareübergreifend Daten austauschen zu können.

Ich fürchte, dass die großen und finanziell potenteren Büros BIM übernehmen werden. Ich fürchte weiter, dass die kleineren Büros abgehängt werden und so keinen Zugang zu vielen Kundenbereichen mehr haben werden.

Wie läuft es in Skandinavien, die schon viel weiter sind als wir?

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Beitrag
Datum: 27.12.2017
Uhrzeit: 02:48
ID: 56773



AW: BIM und Architektenkammern #4 (Permalink)
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Das Problem ist hier nicht die Software, sondern dass die Bundesarchitektenkammer trotz ihrer Funktion als Vertreterin der Architekten, einen falschen Schluß zum Nachteil der planenden Architektenschaft zieht.

Ich wiederhole das gerne noch mal:

Ja, die HOAI ist methodenneutral, das bedeutet aber nicht, dass, so wie die BAK daraus folgert, es im Umkehrschluß zulässig ist, eine Methode vorzuschreiben.

Und das vorallem dann nicht, wenn die Grundlagen der Methode noch nicht geregelt sind. Und die Grundlage ist eine Datenbank, mit Datenfelder, Datentypen und Datenwerten. Das ist kein Softwareproblem, sondern ein Anwenderproblem.

BIM besteht nicht nur aus Authorensoftware, Auswertungssoftware, IFC und Anwendungsfällen, sondern in erster Linie aus einer Datenbank, die nur dann von verschiedenen oder allen Nutzern genutzt werden kann, wenn alle die Daten verstehen/interpretieren können. Dazu müssen die Datenfelder, Datentypen und Datenwerten geregelt sein. Und das sind sie nicht. Jedenfalls nicht in einem ausreichendem Maß, um den Anforderungen der Objektplanung in Deutschland gerecht zu werden.

Solange das niemand versteht, wird es niemals einen wirtschaftlichen und allen zugänglichen BIM-Prozess geben.
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Grüße Michael

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Datum: 28.12.2017
Uhrzeit: 21:53
ID: 56777



AW: BIM und Architektenkammern #5 (Permalink)
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Für meine Begriffe interpretierst Du das was hinein, das nicht drin steht. Der Absatz bedeutet nur, dass Grundleistungen nicht allein deshalb besonders vergütet werden, bloß weil sie mit BIM-Methoden erbracht werden.

Das bedeutet umgekehrt, dass in das Modell vernünftiger Weise nicht mehr Informationen eingefügt werden, als zum Erbringen der jeweiligen Grundleistung erforderlich. Es müssen weder bestimmte Standards erfüllt werden, noch muss das Modell an irgendwen später in einer definierten Form übergeben werden.

Sollte etwas von dem doch gewünscht sein, handelt es sich um besondere Leistungen, die extra vergütet werden. Wo ist da das Problem?

T.

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Datum: 29.12.2017
Uhrzeit: 01:31
ID: 56778



AW: BIM und Architektenkammern #6 (Permalink)
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Wozu in Gottesnamen sollte ein Auftraggeber einen BIM-Planungsprozess verlangen, wenn er keine einheitlichen Daten will. Und damit ist nicht ein Dateiformat gemeint. Das denken nur Leute, die davon keinen Schimmer haben.

Ein Modell, nur um Pläne im Sinne der HOAI zu erzeugen, macht doch keinen Sinn bzw. ist doch kein BIM-Planungsprozess. Das ist maximal Little closed BIM innerhalb eines Büros. Little closed BIM wird kein AG beauftragen, weil er davon nichts hat. Für Little closed BIM braucht es das Schriftstück nicht.

Bei BIM in der Objektplanung im Sinne eines Auftraggebers geht es um big closed oder open BIM. Und beides setzt die Definition von Datensätzen, -Typen und Werten voraus.

Das machen jetzt etliche Büros für sich, um ihr Little closed BIM hinzubekommen. Das ganze ist aber nur bedingt anwendbar, wenn der AG oder sein Koordinator mit ganz anderen Definitionen um die Ecke kommmt.
Dann heißt es Anpassen, Umstellen Mappen bis hin zu andere Software kaufen und Schulungen dafür machen.
Und darauf wird mit keinem Wort eingegangen, sondern es wird so getan, als könnte der Architekt BIM machen, wie es ihm gefällt.

Den gleichen Sch... haben wir doch seit 30 Jahren mit 2D CAD, wo jeder CAD-Vogel im FM denkt, es gäbe nur seinen Layerstandard und der Rest denkt DWG ist DWG.

IFC, rvt, pln. etc. sind nur Dateiformate und keine Standards für ein Projektdatenmodell.
Und ein geometrisches Gebäudemodell ist auch noch kein BIM-Modell.
Die nicht-geometrischen Daten machen das Ganze erst zu einen BIM-Modell und darin steckt der eigentliche Nutzen und die eigentliche Arbeit.
Und um das für ein Projekt herzustellen, solange es keine einheitlichen Standards gibt, ist mit Sicherheit die Grundleistung nicht ausreichend.
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Grüße Michael

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Datum: 29.12.2017
Uhrzeit: 01:45
ID: 56779



AW: BIM und Architektenkammern #7 (Permalink)
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Außerdem ist nicht entscheidend, was ich darin „reininterpretiere“, sondern, wie es Auftraggeber, besonders diejenigen ohne fundierte Kenntnisse, auslegen.
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Tom
 
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Datum: 29.12.2017
Uhrzeit: 10:08
ID: 56780



AW: BIM und Architektenkammern #8 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von mika Beitrag anzeigen
Ja, die HOAI ist methodenneutral, das bedeutet aber nicht, dass, so wie die BAK daraus folgert, es im Umkehrschluß zulässig ist, eine Methode vorzuschreiben.
Keiner kann dem Planer einseitig BIM als Planungsmethode vorschreiben, das gibt der Leitfaden einfach nicht her, nicht explizit, nicht implizit. Und falls im Konsens BIM als Methode vereinbart wird, sind alle dadurch für den Bauherrn generierten Mehrwerte extra-honorarfähig.

Hinter dem Leitfaden steht eine sehr pragmatische Sicht auf BIM, die von einer noch länger andauernden, unperfekten Übergangsperiode ausgeht. Damit hatte ich auch erst Schwierigkeiten, weil ich auch eigentlich die möglichen idealen Workflows anstrebe. Mittlerweile glaube ich, dass es der richtige Ansatz ist, sich in einem unstandardisierten Umfeld gemeinsam ins Thema zu "wurschteln".

Vielleicht sind die Standards erst das, was am Ende dabei rauskommt.

In Erwartung einer weiteren Wortlawine resp. Grundsatzbelehrung,

T.

Geändert von Tom (29.12.2017 um 13:06 Uhr). Grund: Ansatz, nicht Absatz

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Datum: 29.12.2017
Uhrzeit: 11:08
ID: 56781



AW: BIM und Architektenkammern #9 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Keiner kann dem Planer einseitig BIM als Planungsmethode vorschreiben,
Ich wünschte, es wäre so, wie Du es schreibst.

Aus meiner bisherigen Büroerfahrung, lag mindestens der Hälfte der Verträge ein CAD-Pflichtenheft bei. Außerdem hat das Bundesumweltministerium eine Handlungsanweisung ausgegeben, dass BIM ab 2020, wenn möglich, bei Bauten des Bundes angewendet werden soll.
Du musst natürlich keinen Auftrag annehmen, aber das muss man sich auch erstmal leisten können.
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Datum: 29.12.2017
Uhrzeit: 21:34
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AW: BIM und Architektenkammern #10 (Permalink)
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Ja, Verpflichtung zu BIM ohne Standardisierung wird schon lustig werden. Ohne Standards heißt es nur: plant anhand eines digitalen 3D-Modells und redet miteinander ...

Vielleicht wird es *den* Standard auch nie geben (oder nur für öffentliche Projekte), sondern nur projektspezifische. Letztlich wird man jede Modellstruktur immer in andere übersetzen können.

Ich sehe auch kaum den Sinn einer durchgehenden Verwendung des Modells. Ein Planungsmodell enthält ganz andere Daten als ein Ausführungsmodell. Und ein FM-Modell muss einem solchen Meer an spezifischen Vorgaben genügen, was die Wartungs- und Instandhaltungsparameter betrifft, dass ein Planer es nie erstellen könnte. Als einziges Konzentrat übrig bleibt das geometrische Modell. Dazu sagte ein erfahrener FM-ler neulich, dass die Geometrie aber nur ein entbehrliches Nice-to-Have sei.

Es wird also ein Markt für Firmen entstehen, die BIM-Modelle umstrukturieren und mit den gewünschten Daten füttern. Von daher muss der Planer in LPH 1 oder 2 sich nicht schon mit Erfordernissen rumschlagen, die erst das FM interessiert.

Das ist der Punkt, an dem die pragmatische BIM-Sicht des Einfach-Los-Wurschtelns mit der Realität auf angenehme Weise zusammenfällt ...

T.

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Datum: 31.12.2017
Uhrzeit: 11:07
ID: 56783



AW: BIM und Architektenkammern #11 (Permalink)
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Danke, Tom,

Zwei Sachen, die Du schreibst, beruhigen mich etwas:

1. Dass niemand ein durchgängiges Modell braucht. Wenn sich diese Erkenntnis durchsetzt, wäre viel gewonnen.

2. Dass es Mappings zwischen den verschiedenen Standards geben wird/muss. Wenn sich diese Erkenntnis ebenfalls durchsetzt und als geldwerter Vorteil durch den AG in Form eines Dienstleisters übernommen wird, ist auch meinem Problem der fehlenden bzw. uneinheitlichen GUIDs der Wind aus den Segeln genommen.

In diesem Sinne, Guten Rutsch.
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Datum: 08.01.2018
Uhrzeit: 19:02
ID: 56791



AW: BIM und Architektenkammern #12 (Permalink)
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Ja doch, die öffentliche Hand benötigt das, denn sie schreibt es ab 2020 vor. Aber was wollen die Behörden mit den Daten, wenn es keine Standards gibt? Evtl. schreiben sie diese Standards selbst vor? Evtl. richtet sich dann das ganze Baugewerbe danach und so werden Standards gesetzt? Einer muss ja mal anfangen. Schaun mer mal. Noch sehe ich nirgends brauchbare Anwendungen mit passendem offenem Datenbankmodell dafür. Alles nur Insellösungen der einzelnen Softwareschmieden für sehr viel Geld. Es kann nicht sein, dass der Architekt auch noch zum IT-Spezialisten mutieren soll.

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Datum: 13.01.2018
Uhrzeit: 16:56
ID: 56792



AW: BIM und Architektenkammern #13 (Permalink)
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Ja, öffentliche Auftraggeber werden ab 2020 BIM fordern.

In einer idealen Welt wäre es natürlich schlau und wünschenswert, wenn es einen einheitlichen Standard gäbe. Das wäre es aber auch schon bei 2D CAD gewesen und ist leider nicht so.

In der realen Welt hat jeder AG, auch Behörden, seinen ganz eigenen CAD-Standard. Das hängt nur davon ab, wer in der betreffenden Immobilienverwaltungsabteilung den CAD-Standard eingeführt hat. Selbst die AutoDesk basierten Dienstleister haben keinen einheitlichen Standard gefunden.

Das Baukonzerne haben bereits ihre eigenen internen Standards, aber mehr als das Dateiformat haben diese nicht gemeinsam. Und das ist inzwischen nicht mehr entscheidend. Kleine Bauunternehmen sind davon noch genausoweit weg, wie die Planer oder AGs selbst.

Das mit den brauchbaren Anwendungen und offenen Datenbankmodellen verstehe ich jetzt nicht.

Die bekannten CAD-Programme sind alle BIM-tauglich und auch brauchbar. Bei den Auswertungsprogrammen hapert es noch, aber auch die sind im Prinzip brauchbar. Der einzige Grund warum es nicht klappt ist, dass Du in der Auswertungssoftware schon wissen mußt, was im Modell an Informationen drinsteckt. Ohne Standard ist das mühsam. Aber den kann ja kein Softwarehersteller machen.

Ich denke, es wird so sein, dass die Bauprodukthersteller und -Verbände für jedes Bauprodukt definieren werden/müssen, welche Merkmale beschrieben sein müssen, um die Bauteile differenziert zu erkennen. Die Softwarehersteller müssen die für ihre Kunden relevanten Merkmale abbilden. Und Auftraggeber und Architekten müssen aushandeln, was relevant ist.

Im buildingSMART wird dieser Prozess übrigens zur Zeit beschrieben. Vielleicht wird dann auch endlich der österreichische Merkmalserver wiederbelebt.
__________________
Grüße Michael

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Geändert von mika (13.01.2018 um 17:27 Uhr).

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