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Datum: 15.02.2018
Uhrzeit: 12:54
ID: 56833



Bauantrag: Tötungstatbestand nach § 44, Absatz1, Nr. 1 BNatSchG

#1 (Permalink)
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Hallo,

zumindest in NRW scheint es seit einiger Zeit notwendig zu sein, mit dem Bauantrag ein Konzept gegen Vogelschlag an Glasfassaden einzureichen.

Wir haben hierzu folgenden Hinweis vom Bauaufsichtsamt bekommen:

Um das Inkrafttreten des Tötungstatbestandes nach § 44, Absatz1, Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu verhindern, ist dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Naturschutzbehörde (UNB), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln im Baugenehmigungsverfahren ein Konzept gegen Vogelschlag an Glasfassaden einzureichen: Bei der Verwendung der geplanten flächigen Glaselemente und Absturzsicherungen ist sicher zu stellen, dass diese für Vögel als Hindernis erkennbar sind.

In einem Hinweisblatt (Vogelglas) heißt es hierzu:
Generell gilt: Wenn Glas, dann ein möglichst wenig spiegelndes Produkt mit einem Aussenreflexionsgrad von max. 15%. In vogelreichen Umgebungen bietet
dies jedoch keinen ausreichenden Schutz. Wir empfehlen für dort zusätzlich kontrastreiche Markierungen an der Anflugseite.

Nutzen Sie Alternativen:
• geripptes, geriffeltes, mattiertes, sandgestrahltes, geätztes,
eingefärbtes, bedrucktes Glas (z.B. Punktraster mit
Bedeckung mind. 25%, 2–4)
• Gussglas, Drahtglas, Milchglas, Glasbausteine, Stegplatten
• andere undurchsichtige Materialien
• Oberlichter statt seitliche Fenster
• Glasflächen neigen, statt im rechten Winkel anbringen


Hierzu folgende Fragen:
  1. Hat jemand schon einschlägige Erfahrung, was in dem Konzept stehen muß, damit der Bauantrag problemlos genehmigt wird?
  2. Gelten Innenstätte als vogelreichen Umgebungen, in der ein Aussenreflexionsgrad von max. 15% nicht ausreicht?
  3. Was gilt bei denkmalgeschützten Gebäuden? Wird der Schutz der Vögel oder der Denkmalschutz höher bewertet?
  4. Müssen Bauherren, bzw. Nutzer von Gebäuden in vogelreichen Umgebungen zukünftig immer durch geripptes, geriffeltes, mattiertes, sandgestrahltes, geätztes, eingefärbtes, bedrucktes Glas oder Gussglas, Drahtglas, Milchglas, Glasbausteine, Steinplatten gucken, wenn sie neu bauen wollen?


Grüße
Florian
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Florian Illenberger

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Beitrag
Datum: 15.02.2018
Uhrzeit: 23:09
ID: 56834



AW: Bauantrag: Tötungstatbestand nach § 44, Absatz1, Nr. 1 BNatSchG

#2 (Permalink)
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habe bis jetz schon mehrer Projekte in NRW und Köln bertreut, und auch schone einges an schutzmaßnahmen mitbekommen (nisthilfen für Fledermäuse etc...) aber das höre ich zum ersten mal. Schon interessant, was die ämterbeteiligung für Blüten treibt. aber danke für den hinweis.

wer legt den fest, was eine vogelreicht umgebung ist?
was deine 4te Frage angeht: im zweifelsfall später eine paar vogelsilouetten draufkleben?

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Beitrag
Datum: 16.02.2018
Uhrzeit: 23:33
ID: 56835



AW: Bauantrag: Tötungstatbestand nach § 44, Absatz1, Nr. 1 BNatSchG #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Lang Beitrag anzeigen
ein paar vogelsilouetten draufkleben?
Wird explizit als nicht ausreichend beschrieben...
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Florian Illenberger

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