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wacase: Offline
Ort: Quedlinburg ![]() Beitrag Datum: 22.11.2018 Uhrzeit: 15:58 ID: 57021 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, ich habe mal eine kleine Frage bezüglich einer Beauftragung durch die öffentliche Hand für eine Schulsanierung. Neben ein paar baulichen Veränderungen und Sanierungen die in KG 300 festgehalten sind, ist die KG 400 deutlich höher ,da eine komplette Alarmanlage und Brandmeldeanlage installiert werden soll. Diese Kosten würden ja normalerweise ebenfalls bei der Honarermittlung angerechnet werden. Nun möchte aber der Landkreis die KG 400 nicht bei der Honorarermittlung betrachten, was natürlich zu einer deutlichen Reduzierung des Honorars führt. Statt dessen soll eine Stundenverrechnung erfolgen. Kennt Ihr das Vorgehen? Und wie soll man das dann getrennt abrechnen? Wenn man eine Baubesprechung macht und Protokolle führt und dabei die Elektroinstallateure mit am Tisch sitzen berechne ich jedesmal eine Koordinationsstunde noch einmal extra ab? Ich kannte das so bis jetzt nicht. Gruß in die Runde |
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