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Datum: 25.01.2020
Uhrzeit: 17:04
ID: 57391



Bieterfragen bei Ausschreibung und mein Recht als angestellte Architektin

#1 (Permalink)
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Es wurde ein von mir geschriebenes Leistungsverzeichnis für Türanlagen in einem öffentlichen Verfahren veröffentlicht. Das Bauvorhaben ist städtisch.
Vor einer Woche hat unser Projektteam von dem Bauherren ein paar Bieterfragen von einer der Ausschreibungsplattformen zu diesem LV bekommen. Dazu hat der Bauherr geschrieben, dass er die Abgabefrist verlängert. Es war aus seiner Mail nicht herauszulesen, warum es zu der Verlängerung kam, und ob es alleine an der Tatsache lag, dass Bieter nachgefragt haben. Geklärt von der Projektleitung wurde das nicht, sondern die Bieterfragen einfach an mich zur Beantwortung weitergeleitet. Diese Fragen habe ich gewissenhaft beantwortet. Wobei die meisten banal waren, wie z.B. "Was ist T30?".
Und gestern (Freitag Vormittag), wo ich von dem ganzen Projektteam alleine war, hat der Bauherr uns weitere Bieterfragen geschickt und mich gebeten diese gleich im Laufe des Vormittags zu beantworten. Das war einfach, weil manche Fragen waren eine Art Wiederholung der Fragen von vor einer Woche. Kurz vor Mittag rief mich aber der Bauherr noch an und wollte wissen, wie weit ich bin und machte Druck, dass er die Veröffentlichungsstelle die Antworten in der nächsten halben Stunde bekommen muss, sonst sind die in Feierabend und er die Frist wieder verlängern muss.
Auch zu den Fragen gab es eine Frage, ob meine Antworten in irgendeiner Weise für die Bieter einen Mehraufwand für die Erarbeitung ihrer Angebote bedeutet. Auch diese Frage habe ich beantwortet in ungefähr so: "Nein, das bedeutet kein Mehraufwand, da die Türanlagen aus anderen Positionen in gleicher Größe und Qualität angeboten werden müssen".
Nun weiss ich nicht, ob ich das richtig gemacht habe und ob ich die letzte Frage überhaupt beantworten durfte, weil ich wenig Erfahrung in der Ausschreibung habe, und noch weniger in der öffentlichen Ausschreibung. Ich denke, wie soll wissen oder beurteile, ob die Bieter durch meine Antworten einen Mehraufwand für ihre Angebote haben? Oder war das für den Bauherren eine Absicherung, falls es keine Angebote reinkommen? Und wenn es keine kommen, wie stellt er das fest, dass meine Antworten doch einen Mehraufwand verursacht haben?

Auch: Wenn die Fragen nur von einer Ausschreibungsplattform kamen, muss der Bauherr die Fragen und die Antworten nicht auf allen Plattformen, auf denen das LV eingestellt wurde, veröffentlichen?

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Beitrag
Datum: 27.01.2020
Uhrzeit: 14:55
ID: 57398



AW: Bieterfragen bei Ausschreibung und mein Recht als angestellte Architektin

#2 (Permalink)
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Hallo,

wenn du angestellt bist und keine Erfahrung mit öffentlichen Ausschreinbungen hast, warum wendest du dich nicht an deinen Vorgesetzten? Wenn ihr öfter öffentliche Aufträge bearbeitet, muss doch die Erfahrung im Büro da sein.

Dass die Antworten auf den nötigen Plattformen veröffentlicht werden, ist ja nicht deine Sache, sondern die des Auftraggebers. Du hast da doch auch gar keinen Zugriff drauf.
Deine Antworten könnten ja nur einen Mehraufwand bedeuten, wenn sich dadurch Positionen ändern. Das sollte eigentlich nicht vorkommen, außer dem Auftraggeber wäre noch eine Änderung eingefallen.

Ich vermute, das Ganze war vielleicht etwas kurzfristig und die Fragen viele, so dass eine Verlängerung sinnvoll war.

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Beiträge: 22
ntp13: Offline


ntp13 is on a distinguished road

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Datum: 30.01.2020
Uhrzeit: 00:47
ID: 57403



AW: Bieterfragen bei Ausschreibung und mein Recht als angestellte Architektin #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Baumplanerin Beitrag anzeigen
Hallo,

wenn du angestellt bist und keine Erfahrung mit öffentlichen Ausschreinbungen hast, warum wendest du dich nicht an deinen Vorgesetzten? Wenn ihr öfter öffentliche Aufträge bearbeitet, muss doch die Erfahrung im Büro da sein.

Dass die Antworten auf den nötigen Plattformen veröffentlicht werden, ist ja nicht deine Sache, sondern die des Auftraggebers. Du hast da doch auch gar keinen Zugriff drauf.
Deine Antworten könnten ja nur einen Mehraufwand bedeuten, wenn sich dadurch Positionen ändern. Das sollte eigentlich nicht vorkommen, außer dem Auftraggeber wäre noch eine Änderung eingefallen.

Ich vermute, das Ganze war vielleicht etwas kurzfristig und die Fragen viele, so dass eine Verlängerung sinnvoll war.
Danke!

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