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ntp13: Offline
Beitrag Datum: 23.09.2020 Uhrzeit: 22:14 ID: 57571 | Social Bookmarks: In einer bestehenden Dachgeschosswohnung im 4.OG sind alle Brüstungen 1,32 m hoch. Die BauO NRW schreibt für den 2.Rettungsweg max. 1,20 m Brüstungshöhe vor, sonst muss eine Ausstigshllfe hin. Es ist keine Ausstiegshilfe da und nichts dergleichen vorgesehen. Mich als Planerin interessiert, ob das so zulässig ist und ich den Bauherr darauf hinweisen soll? Kenn sich jemand mit solchen Fälle aus? Ich vermute, der BH hat sich die Ausstiegshilfe gespart. Dann ist es strafbar. Oder gibt es zu so einer höhen Brüstung bei Notausstieg irgendwelche Ausnahmen? Ich kenne sonst keine. Es ist dann doch auch nicht abnahmefähig. Oder? |
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