Registrierter Nutzer Registriert seit: 02.02.2011
Beiträge: 4
archworks: Offline
Ort: Düsseldorf Beitrag Datum: 20.10.2020 Uhrzeit: 22:20 ID: 57597 | Social Bookmarks: Hallo Ihr Planer! Wir planen für einen öffentlichen Bauherrn in Baden-Württemberg der sich ein Fitnessraum im Kellergeschoss wünscht. Sollte dieser als Aufenthaltsraum definiert werden würde dies brandschutztechnische und andere räumliche Anforderungen mit sich bringen für die unser KG derzeit nicht gerüstet ist. Die etwas vage Aussage über die Definition Aufenthaltsraum in der Bauordnung "Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind." lässt uns nicht zu einer abschließenden Beurteilung des Raumes kommen. Hatte einer von Euch schon mal eine ähnliche Situation ? Danke im Voraus. |
| |
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Verhätnis Raumfläche zu Raumhöhe im Gruppen-/Aufenthaltsraum | Patze | Planung & Baurecht | 1 | 06.12.2013 12:29 |