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aeolus: Offline
Beitrag Datum: 22.01.2021 Uhrzeit: 15:38 ID: 57657 | Social Bookmarks: Hallo Zusammen, ich möchte eine Frage hinsichtlich einer Kostenaufstellung zu einer Modernisierung (Wohnung) stellen. Ein Bekannter hat für die Modernisierung seiner Wohnung einen Kreditantrag bei einer Bank gestellt. Die Kostenschätzung habe ich für ihn gemacht und da habe ich mir an BKI-Werte mit entsprechender Indexierung angelehnt. Da er mich nicht offiziell beauftragt hat, war die Kostenschätzung auchnicht offiziell -sprich ich habe es als Architekt nicht unterschrieben. Nun sagt die Bank, dass ein Architekt oder Sachverständiger die Kostenaufstellung unterschreiben soll. Ich würde dies auch gerne machen. Das Problem ist, ich habe da wirklich keine Erfahrung, was bei solchen Kostenaufstellungen für die Banken zu beachten ist. Ich möchte auch da auf keine Risiken eingehen. Kann jemand ihre/seine Erfahrungen mit mir teilen? Vielen Dank vorab und viele Grüße! |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.07.2003
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 13.02.2021 Uhrzeit: 14:36 ID: 57673 | Social Bookmarks: Hallo, für Banken reicht in der Regel eine Kostenschätzung nach DIN 276 aus. Manche fordern aber auch eine Kostenberechnung nach DIN 276. Ich würde Deine Haftung jedoch vorher klären. Bei Haftung spielt es keine Rolle, ob Du beauftragt wurdest oder einen Freundschaftsdienst erteilt hast. Gruß -- Blumenschein |
Social Bookmarks: Du solltest es "Grobkostenschätzung" nennen, da die Kostenschätzung ja erst nach einer Vorplanung erfolgen kann. Diese ist i.d.R. vor Kauf des Objektes nicht erfolgt. Wenn du dann noch deine Kalkulationsgrundlage darlegst und dich auf Zahlen des BKI stützt, hast du eigentlich nichts falsch gemacht. Bei Bestandsgebäuden und auch bei Neubauten sollte man als Disclaimer immer erwähnen, dass noch keine Bestandsuntersuchungen (Baustoffuntersuchungen, Schadstoffuntersucungen oder Baugrunduntersuchungen) erfolgt sind und damit Kosten solcher Risiken nicht enthalten sind. Ein Tipp zum BKI - die Zahlen sind dort, auch mit Indexierung erfahrungsgemäß immer etwas zu niedrig. Nach meiner Recherche liegt es daran, dass im BKI nur die Zahlen der Ausschreibungsergebnisse erfasst werden und nicht die tatsächlich am Ende entstanden Baukosten... Also für die Finanzierung ruhig noch etwas Puffer dazurechnen, neben dem Risiko das sowieso eingerechnet werden sollte.
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vondesiong: Offline
Beitrag Datum: 03.12.2023 Uhrzeit: 23:21 ID: 58162 | Social Bookmarks: Achten Sie darauf, dass die Kostenaufstellung so genau wie möglich ist. Verwenden Sie konkrete Zahlen und nehmen Sie keine allzu optimistischen Schätzungen vor. Die Banken wollen sicher sein, dass die Mittel mit der geplanten Modernisierung übereinstimmen. Wenn Sie BCI-Werte verwenden, sollten Sie klare Referenzen und Quellen angeben. Je transparenter und klarer die Quellen sind, desto besser. Bauprojekte sind oft mit unvorhergesehenen Kosten verbunden. Berücksichtigen Sie diese in Ihrem Kostenvoranschlag, indem Sie einen Zuschlag für unvorhergesehene Kosten einplanen. Allerdings würde ich die Anmietung einer Immobilie noch einmal überdenken, wohnraum können sie hier bei corpora-romanica.net mieten und sich vor vielen Problemen schützen. Wenn die Bank eine offizielle Unterschrift eines Architekten oder Vermessungsingenieurs verlangt, stellen Sie sicher, dass Sie dazu berechtigt sind. Ein offizielles Schreiben von Ihnen, in dem Sie angeben, dass Sie der Architekt sind und einen Kostenvoranschlag erstellt haben, kann nicht schaden. |
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