Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 02.02.2011
Beiträge: 4
archworks: Offline

Ort: Düsseldorf

archworks is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 01.11.2022
Uhrzeit: 22:35
ID: 58014



Bauantrag Nachbarn

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo Kolleg*innen.
Bisher habe ich meist in Architekturbüros Zeichnungen erstellt, will jetzt aber mehr über Verträge, Bauanträge also eben selbstständige Arbeit erfahren.
Eine Grundsätzliche Frage: Wie ist Eure Erfahrung bei der Handhabe mit den Nachbarn des Grundstückes auf dem Ihr plant ? Soweit ich gehört habe müssen die Nachbarn die Bauzeichnungen unterschreiben. Habe ich in der Praxis noch nicht erlebt. Wie läuft das vorher ab.. Muss der Bauherr*in oder Architekt*in alle Nachbarn abklappern ? Ich danke Euch für Eure Infos !

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 12.02.2021
Beiträge: 2
Dennis.L: Offline


Dennis.L is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 09.11.2022
Uhrzeit: 01:37
ID: 58015



AW: Bauantrag Nachbarn

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Moin Archworks,
die Nachbarn müssen nur zustimmen wenn der Grenzabstand nicht eingehalten wird. Direkt auf die Grenze Bauen geht hierbei auch, es darf nur eine bestimmte Länge (je nach Bauordnung der Länder) nicht überschritten werden.
Häufig ist der Grenzabstand auf 3m festgelegt, wenn man nur einen Grenzabstand von z.B. 2m einhalten kann muss bei dem Nachbarn eine Baulast eingetragen werden, das er dann einen Abstand von 4m zur Grenze einhalten muss. Das er hierfür zustimmen muss ist wohl klar.
Baurecht ist kompliziert!
Pauschal kann ich sagen das in 90% der Fälle der Nachbar nicht Unterschreiben muss. (zumindest ist das bei mir so)

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 23.01.2009
Beiträge: 171
Baumplanerin: Offline


Baumplanerin will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 23.12.2022
Uhrzeit: 18:42
ID: 58035



AW: Bauantrag Nachbarn #3 (Permalink)
Social Bookmarks:

Das hängt wohl vom Bundesland ab. Für den Architekten in Bayern kann das abklappern tatsächlich von Vorteil sein, da er sonst meist im Auftrag des Bauherrn Ausfertigungen für jeden Nachbarn machen lassen muss und die versenden. Bei Eigentümergemeinschaften meist an jeden einzelnen. Tütel mal 30 Pläne ein. Durch die Unterschrift entfällt das.

Wir Landschaftsarchitekten müssen nicht, aber wir sollten, besonders wenn der Nachbar betroffen ist, braucht der sonst auch seine Ausfertigung. Oder er kann sich noch z.B. gegen Fällungen auf seinen Grundstück wehren, da er ja von nichts wusste.

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 02.02.2011
Beiträge: 4
archworks: Offline

Ort: Düsseldorf

archworks is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 01.01.2023
Uhrzeit: 22:48
ID: 58039



AW: Bauantrag Nachbarn #4 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hi Dennis und Baumplanerin.

Danke für die Tipps ! Ich verstehe jetzt das es also von Land zu Land variiert. Würdet Ihr innerhalb der Landesbauordung suchen oder die entsprechende Stadtverwaltung kontaktieren ?

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 20.07.2011
Beiträge: 106
Patrick123456: Offline


Patrick123456 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 02.01.2023
Uhrzeit: 15:23
ID: 58040



AW: Bauantrag Nachbarn #5 (Permalink)
Social Bookmarks:

Es sind zuerst die landesbaurechtlichen Bestimmungen zu beachten. Wie es in der Praxis gehandhabt wird, dann nach Möglichkeit mit der Behörde abstimmen. Ich kann auch nur das Prozedere in Bayern beschreiben. Lt. der HOAI ist das Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung eine besondere Leistung die auch dementsprechend gesondert zu vergüten wäre. Ich denke es ist wichtig das im Vorfeld zu kommunizieren. Ich persönlich sehe das als Bauherrenaufgabe und schreibe das auch so vorab in das Angebot. Natürlich muss man das trotzdem dem Bauherrn abstimmen, da das richtige setzten der Kreuze wiederum Architektenaufgabe ist. Wenn Nachbarn direkt betroffen sind ist es entscheidend den Bauherrn darauf hinzuweisen, dass die z.B. die Genehmigung einer Abweichung von der nachbarlichen Zustimmung abhängen kann bzw. notwendig ist.

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 23.01.2009
Beiträge: 171
Baumplanerin: Offline


Baumplanerin will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 11.01.2023
Uhrzeit: 19:17
ID: 58047



AW: Bauantrag Nachbarn #6 (Permalink)
Social Bookmarks:

Das steht in der Landesbauordnung, genau.
Gratis mache ich das auch nicht, für gewöhnlich rechne ich Einholen von Unterschriften und/oder Verteilen der Ausdrucke in Briefkästen der Nachbarn dann stundenweise ab. Vorsicht ist bei Eigentümergeimenschaften sowie Vermietung geboten. Teils braucht jeder Eigentümer sein eigenes Exemplar. (Ich erinnere mich dan an einen Architekten, der 50 Pläne versenden musste).

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Antwort
Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
Erster Bauantrag jonathan.wii Planung & Baurecht 1 17.03.2016 16:26
Bauantrag, nur wie? devran Planung & Baurecht 9 25.12.2012 13:57
Bauantrag Mousi Konstruktion & Technik 2 23.07.2009 21:22
Bauantrag sumu27 Beruf & Karriere 5 10.08.2006 20:08
LBauO NRW & Bauantrag Tobias Konstruktion & Technik 2 09.09.2004 21:19
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:42 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd. (Deutsch)
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®