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archworks: Offline
Ort: Düsseldorf Beitrag Datum: 01.11.2022 Uhrzeit: 22:35 ID: 58014 | Social Bookmarks: Hallo Kolleg*innen. Bisher habe ich meist in Architekturbüros Zeichnungen erstellt, will jetzt aber mehr über Verträge, Bauanträge also eben selbstständige Arbeit erfahren. Eine Grundsätzliche Frage: Wie ist Eure Erfahrung bei der Handhabe mit den Nachbarn des Grundstückes auf dem Ihr plant ? Soweit ich gehört habe müssen die Nachbarn die Bauzeichnungen unterschreiben. Habe ich in der Praxis noch nicht erlebt. Wie läuft das vorher ab.. Muss der Bauherr*in oder Architekt*in alle Nachbarn abklappern ? Ich danke Euch für Eure Infos ! |
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Dennis.L: Offline
Beitrag Datum: 09.11.2022 Uhrzeit: 01:37 ID: 58015 | Social Bookmarks: Moin Archworks, die Nachbarn müssen nur zustimmen wenn der Grenzabstand nicht eingehalten wird. Direkt auf die Grenze Bauen geht hierbei auch, es darf nur eine bestimmte Länge (je nach Bauordnung der Länder) nicht überschritten werden. Häufig ist der Grenzabstand auf 3m festgelegt, wenn man nur einen Grenzabstand von z.B. 2m einhalten kann muss bei dem Nachbarn eine Baulast eingetragen werden, das er dann einen Abstand von 4m zur Grenze einhalten muss. Das er hierfür zustimmen muss ist wohl klar. Baurecht ist kompliziert! Pauschal kann ich sagen das in 90% der Fälle der Nachbar nicht Unterschreiben muss. (zumindest ist das bei mir so) |
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Baumplanerin: Offline
Beitrag Datum: 23.12.2022 Uhrzeit: 18:42 ID: 58035 | Social Bookmarks: Das hängt wohl vom Bundesland ab. Für den Architekten in Bayern kann das abklappern tatsächlich von Vorteil sein, da er sonst meist im Auftrag des Bauherrn Ausfertigungen für jeden Nachbarn machen lassen muss und die versenden. Bei Eigentümergemeinschaften meist an jeden einzelnen. Tütel mal 30 Pläne ein. Durch die Unterschrift entfällt das. Wir Landschaftsarchitekten müssen nicht, aber wir sollten, besonders wenn der Nachbar betroffen ist, braucht der sonst auch seine Ausfertigung. Oder er kann sich noch z.B. gegen Fällungen auf seinen Grundstück wehren, da er ja von nichts wusste. |
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archworks: Offline
Ort: Düsseldorf Beitrag Datum: 01.01.2023 Uhrzeit: 22:48 ID: 58039 | Social Bookmarks: Hi Dennis und Baumplanerin. Danke für die Tipps ! Ich verstehe jetzt das es also von Land zu Land variiert. Würdet Ihr innerhalb der Landesbauordung suchen oder die entsprechende Stadtverwaltung kontaktieren ? |
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Patrick123456: Offline
Beitrag Datum: 02.01.2023 Uhrzeit: 15:23 ID: 58040 | Social Bookmarks: Es sind zuerst die landesbaurechtlichen Bestimmungen zu beachten. Wie es in der Praxis gehandhabt wird, dann nach Möglichkeit mit der Behörde abstimmen. Ich kann auch nur das Prozedere in Bayern beschreiben. Lt. der HOAI ist das Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung eine besondere Leistung die auch dementsprechend gesondert zu vergüten wäre. Ich denke es ist wichtig das im Vorfeld zu kommunizieren. Ich persönlich sehe das als Bauherrenaufgabe und schreibe das auch so vorab in das Angebot. Natürlich muss man das trotzdem dem Bauherrn abstimmen, da das richtige setzten der Kreuze wiederum Architektenaufgabe ist. Wenn Nachbarn direkt betroffen sind ist es entscheidend den Bauherrn darauf hinzuweisen, dass die z.B. die Genehmigung einer Abweichung von der nachbarlichen Zustimmung abhängen kann bzw. notwendig ist. |
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Baumplanerin: Offline
Beitrag Datum: 11.01.2023 Uhrzeit: 19:17 ID: 58047 | Social Bookmarks: Das steht in der Landesbauordnung, genau. Gratis mache ich das auch nicht, für gewöhnlich rechne ich Einholen von Unterschriften und/oder Verteilen der Ausdrucke in Briefkästen der Nachbarn dann stundenweise ab. Vorsicht ist bei Eigentümergeimenschaften sowie Vermietung geboten. Teils braucht jeder Eigentümer sein eigenes Exemplar. (Ich erinnere mich dan an einen Architekten, der 50 Pläne versenden musste). |
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