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borma: Offline
Beitrag Datum: 27.01.2023 Uhrzeit: 11:14 ID: 58054 | Social Bookmarks: Da unser Bauherr nicht vor Ort ist, hat er uns für das Einholen der Nachbarzustimmungen beauftragt. Es ist im Grunde nur eine Nutzungsänderung aber die Bauaufsicht hat uns empfohlen, dass wir es trotzdem tun. Nun fragen wir uns, wie wir es am Besten tun können. Das sind Mehrfamilienhäuser in der Umgebung und wir wissen nicht, wem das Haus gehört oder wie viele Eigentümer es gibt. Die einzige Quelle wäre das Grundbuch. Finden wir die Einträge bei der Bauaufsicht? Können wir dort die Einsicht beauftragen? Wie soll die Benachrichtigung erfolgen? Einschreiben mit Rückschein oder persönlich? Denn wir benötigen ja die Unterschriften. Da müsste man ja auch einen vorfrankierten Briefumschlag beilegen, sodass die Nachbarn die unterschriebenen Unterlagen an uns zurückschicken können. |
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Beitrag Datum: 30.01.2023 Uhrzeit: 13:04 ID: 58058 | Social Bookmarks: Guten Morgen, also in Bayern müssen die Nachbarn nur die Pläne gesehen haben. Das heißt meist Ausdruck des Plans an alle mit Einschreiben. Das ist erst mal nur die Information. Du musst also erst mal schauen, wie das in deinem Bundesland zu erledigen ist laut Landesbauordnung. Die Nachbarn musst du beim Grundbuchamt erfragen, ggf. mit Vollmacht, da ein berechtigtes Interesse vorliegen muss. Wenn du die Nachbarn dann weißt und sie entweder vor Ort wohnen oder zumindest erreichbar, macht es eigentlich nur Sinn, persönlich eine Runde zu drehen. Da müssen sie aber auch nicht unterschreiben. Sie haben nur Kenntnis genommen. Dazu gibt es dann einen Antragsteil, wer die Pläne gesehen hat und wer zugestimmt hat (jeweils anzukreuzen) Einen frankierten Rückumschlag werden nur wenige nutzen, besonders dann nicht, wenn sie den Bauherr nicht kennen und dich auch nicht. Oder selber nicht vor Ort sind. Gute Chancen bestehen bei kleinen persönlichen Vorhaben, wo man nach Einzug sowieso den Nachbar als Nachbar haben wird. Unterschreiben MUSS keiner. |
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borma: Offline
Beitrag Datum: 30.01.2023 Uhrzeit: 13:24 ID: 58059 | Social Bookmarks: Danke für Deine Antwort. Sehr hilfreich. Ich habe übrigens heute mit der Bauaufsicht telefoniert und erfahren, dass bei Mehrfamilienhäusern nur der Eigentümer zustimmen/unterschreiben muss. Daher ist der erste Gang zum Grundbuchamt, um herauszufinden, wer der Grundstücksbesitzer ist. |
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