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Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt ![]() Beitrag Datum: 27.11.2004 Uhrzeit: 20:51 ID: 5645 | Social Bookmarks: Hi Holger, klar, du musst für die Baugenehmigung der UBA immer einen Einrichtungsplan für die Gaststätten mitgeben. Bestuhlung und sanitäre Einrichtungen müssen auch zusammen passen. Das hat aber nichts mit Haftung zu tun. Wenn die Gaststätt enach deinen Plänen eingerichtet wurde wirst du sicherlich nicht jeden Tag dort vorbeischauen, ob der Eigentümer jetzt irgendwas umgestellt hat. Das ist sein Problem, wenn er Fluchtwege o.ä. zustellt. Dein Job ist letztlich mit der Übergabe erledigt. Die Haftung beschränkt sich denke ich mal bei Gaststätten eher auf ordentliche Planung von Lüftung, Heizung und Sanitär! |