ehem. Benutzer Registriert seit: 15.10.2003
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noah.clein: Offline
Ort: Paderborn Beitrag Datum: 06.12.2004 Uhrzeit: 19:28 ID: 5836 | Social Bookmarks: Hallo, Ich hab seit diesem Semester ein Neues "Schönes" Fach welches sich Bauorganisation nennt. Unsere derzeitige Aufgabe ist eine Leistungsbeschreibung nach VOB Teil C. Gegenstand der Beschreibung ist ein Teil unseres neuen FH-Gebäudes. Unsere Gruppe soll sich mit dem Thema BETON- und STAHLBETONARBEITEN(DIN 18331) im Bezug aufs Tragwerk beschäftigen. Alles schön und gut hat bis jetzt auch alles geklappt. Wir haben also alles was mit Beton und Stahlbetonarbeiten zu tun hat zusammengerechnet, Abzüge über 21/2m² abgezogen und in einer Tabelle unter einzelnen Positionen zusammengefasst. Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Neben- bzw Besonderen Leistungen. Für die Aufgabe ist klar, daß wir nur mit dem Planmaterial arbeiten können, was uns zur Verfügung steht. Demnach treten Besondere Leistungen nach DIN 18331 auf als: 1. Zusätzliche Maßnahme zur Erzielung einer bestimmten Betonoberfläche Sichtbeton an Wänden und Stützen 2. Herstellen von Aussparungen, z.B. Öffungen, Nischen, Schlitze, Kanäle usw. JETZT MEINE FRAGEN zu 1. Wir haben für den gesamten Bau alle Wände, Decken und Stützen abgerechnet, mit einzelnen Positionen versehen und aufgelistet. Wenn ich jetzt aber auf die Besonderen Leistungen zurückkomme, sind fast alle Teile die wir bereits berechnet haben, in Sichtbeton ausgeführt. Werden diese Leistungen jetzt nochmal unter besonderen Leistungen mit einer neuen Position abgerechnet, oder liste ich alle Teile nur einmal auf? zu2. Nach der Din 18331 werden im Flächenmaß(m²) alle Öffungen unter 2,5m² Einzelgröße übermessen. Hier gibt es aber wieder einen Punkt unter den Besonderen Leistungen, nachdem diese mit einzelner Position aufgelistet werden sollen. Gilt auch hier die Regel mit den 2,5m² oder wird auch jede kleinste Öffnung für z.B. Lüftungsschächte usw. miteinbezogen? Vielleicht ist von euch ja jemand fit was Ausschreibungen angeht und kann diese Frage mal spontan beantworten. Bin für jeden Tip dankbar! mfG noah.clein |
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Registriert seit: 17.07.2003
Beiträge: 930
Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 07.12.2004 Uhrzeit: 00:08 ID: 5842 | Social Bookmarks: Ich will es zwar nicht beschwören, würde aber in diesem Fall sagen, dass die Besonderen Leistungen nochmals aufgeführt werden. Ich glaube, dass hatte ich damals bei einer Ausschreibung auch so im LV gehabt. Allerdings werden hier dann nur die Extrakosten genommen. Man kann aber auich alles in einer Position machen, wenn man dazu schreibt, dass es inkl. besonderer Leitungen nach xyz ist ... da gibt es keine Norm wie man es schreibt. Zu 2.) kann ich nichts sagen, tendiere aber eher dazu, dass auch in diesem Fall die Flächen wegfallen. Ich werde mir am Mittwoch oder Donnerstag aber nochmal eine passende Ausschreibung im Büro anschauen und gucke mal, ob ich etwas finde |
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