ehem. Benutzer Registriert seit: 08.05.2005
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juliasky: Offline
Beitrag Datum: 08.05.2005 Uhrzeit: 19:42 ID: 8692 | Social Bookmarks: wichtige Frage zur Berechnung der BGF nach DIN 277: Ich muss die Fläche eines Dachgeschosses berechnen. Muss ich die komplette Fläche ansetzen oder ers ab einer gewissen Höhe? |
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milivanili: Offline
Ort: Wuppertal Beitrag Datum: 08.05.2005 Uhrzeit: 20:03 ID: 8693 | Social Bookmarks: Alles unter 1 Meter RH wird nicht berechnet, ab 1 Meter bis 2 Meter RH wird zur hälfte berechnet! Danach ganz normal! Bin mir nicht mehr so sicher, vielleicht hab ich was mit der II.BV vermischt... mfg Ante |
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Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 08.05.2005 Uhrzeit: 21:33 ID: 8697 | Social Bookmarks: Die Unterscheidung der lichten Raumhöhen spielt bei der II. BV eine Rolle, nicht bei der DIN 277. Bei der DIN 277 werden Grundflächen und Rauminhalte berechnet, also spielt es hier keine Rolle, ob es schräge Wände o.ä. gibt. Es gibt hier natürlich verschiedene Grundflächen (Netto-Grundfläche, Brutto-Grundfläche, Konstruktions-Grundfläche etc.) Die angesprochene II. BV ist nicht mehr aktuell. Sie wurde im letzten Jahr (2004) durch die "Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche" (WoFlV) abgelöst!! |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 08.05.2005 Uhrzeit: 23:40 ID: 8700 | Social Bookmarks: Neuerung ist z.b., dass nicht mehr 3% abgezogen werden (Putz an den Wänden), sondern jetzt muss man den Wandaufbau berücksichtigen und LICHTE Masse statt Rohbaumasse verwenden!!!! |
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Maks: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 12.05.2005 Uhrzeit: 00:17 ID: 8737 | Social Bookmarks: Hi juliasky, vielleicht hast Du es ja schon selber gefunden. Im Prinzip spielt es tatsächlich keine Rolle wie hoch der Raum über der GRundfläche ist. Allerdings schreibt die DIN 277 trotzdem vor, dass Grundflächen mit einer lichten Raumhöhe unter 1,5m und über 1,5 jeweils getrennt berechnet werden müssen. Gruß Max |
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